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Billag: SKS reicht Mehrwertsteuer-Rückforderung ein

Die Billag soll die zu unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren zurückerstatten: Diese Forderung haben die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Partner der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (FRC und ACSI) im Namen von 4378 Personen der Billag zugestellt. Die SKS und ihre Partner werden einen allfälligen abschlägigen Entscheid vor Bundesverwaltungsgericht anfechten.

Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) und ihre Partner der Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (FRC und ACSI) fordern von der Billag im Namen aller bisher registrierten Personen die Rückzahlung der Mehrwertsteuer auf den Radio- und Fernsehgebühren seit 1995. Ein diesbezügliches Schreiben wurde der Billag vergangene Woche zugestellt. Bisher haben sich bei der SKS, FRC und ACSI insgesamt 4378 Personen registriert; die Registrierung wurde per 6. Dezember 2015 geschlossen, eine nachträgliche Registrierung ist nicht möglich.*

Die SKS geht davon aus, dass die Billag diese Rückforderung nicht gutheissen wird. Der zu erwartende abschlägige Entscheid wird jedoch von der SKS und ihren Partnern vor dem Bundesverwaltungsgericht angefochten werden.

Über Jahre verrechnete die Billag auf den Radio- und Fernsehgebühren eine Mehrwertsteuer von 2.5% – zu Unrecht, wie das Bundesgericht im April 2015 entschieden hat. Trotzdem hat das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am 20. August 2015 bekanntgegeben, die zu viel bezahlten Mehrwertsteuern nicht automatisch den Gebührenzahlern zurückzuerstatten. Die SKS akzeptiert diesen Entscheid nicht.

Die Höhe der zu viel bezahlten Mehrwertsteuer hängt einerseits von der Beitragsdauer ab, andererseits davon, ob jemand lediglich Radiogebühren oder Radio- und Fernsehgebühren bezahlt hat. Wer beispielsweise während den letzten zehn Jahren Radio- und Fernsehgebühren bezahlt hat, hat etwa 100 Franken zugute.

*In Abweichung von der Original-Medienmitteilung nachträglich hinzugefügt