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Flug verspätet – was tun?

Flug verspätet? Seit dem 1. Dezember 2006 sind die Fluggastrechte auch in der Schweiz gemäss der EU-Verordnung geregelt. Das können Sie tun.

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Sara Stalder erklärt, welche Rechte Sie als Flugpassagier haben.

 

Ihr Flug ist verspätet. Was können Sie tun?

Seit dem 1. Dezember 2006 sind die Fluggastrechte auch in der Schweiz gemäss der EU-Verordnung (EG 261/2004) geregelt. Die Ansprüche gelten bei allen Flügen, die in der Schweiz oder in der EU starten und bei Flügen mit Destination Schweiz oder EU. Die Flüge müssen von einer Schweizer oder EU-Airline durchgeführt werden.

Allgemeine Rechte

Falls sich ihr Flug verspätet, haben Sie ein Recht auf kostenlose Mahlzeiten, Getränke, Telekommunikation und, falls erforderlich, Unterkunft:

  • ab zwei Stunden Verspätung bei einer Strecke bis zu 1500 km,
  • ab drei Stunden Verspätung bei Flügen zwischen 1500 und 3500 km,
  • ab vier Stunden oder mehr Verspätung bei Flügen über 3500 km ausserhalb der EU.

Entschädigung

Kommt der Flug mindestens 3 Stunden verspätet am Zielort an, besteht gemäss europäischer Rechtsprechung ein grundsätzlicher Anspruch auf Entschädigung. Die Höhe der Entschädigung wird gleich berechnet wie bei Annullierungen.

  • 250 € bei Flügen von 1 500 km oder weniger
  • 400 € bei Flügen zwischen 1 500 und 3 500 km
  • 600 € bei Flügen über 3 500 km

Wichtig zu wissen: Schweizer Airlines stellen sich auf den Standpunkt, dass das Europäische Gerichtsurteil, auf dem diese Entschädigungsregeln basieren, in der Schweiz nicht gelte. Ein Bezirksgericht hat diese Haltung leider bestätigt. Somit ist kaum mit Entschädigung zu rechnen, falls Sie es mit einer Schweizer Airline zu tun haben.

 


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Ticketpreis zurückfordern

Bei einer Flugreise mit einer Distanz von mehr als 3500 km und einer Verspätung von fünf Stunden oder mehr können die Fluggäste auf den Flug verzichten und den Ticketpreis zurückfordern.

Tritt die Verspätung erst bei einem Zwischenstopp auf einem Anschlussflughafen ein, haben Sie zudem Anspruch auf kostenlosen Rücktransport zu Ihrem Ausgangsflughafen. Organisieren und bezahlen Sie diesen Rückflug vor Ort selber, haben Sie Anspruch auf nachträgliche Kostenübernahme.

Anschlussflug verpasst

Wer wegen einem verspäteten Flug einen Anschlussflug verpasst und deshalb mindestens 3 Stunden zu spät an der Enddestination ankommt, hat ebenfalls Anspruch auf die eingangs beschriebenen allgemeinen Leistungen der Airline, allenfalls eine Entschädigung.

Einschränkung: Nur bei Verschulden der Airline

Entschädigungszahlungen werden nur bezahlt, wenn die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich ist, also keine aussergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Aussergewöhnliche Umstände sind z.B.

  • schlechte Wetterbedingungen
  • Vogelschlag
  • Terrorgefahr
  • medizinische Zwischenfälle
  • ein Streik von Angestellten der Airline
  • Luftraumsperrung wegen (drohendem) Vulkanausbruchs.

Keine aussergewöhnlichen Umstände sind z.B.

  • Nebel, Regen, leichter Schneefall
  • Mangel oder Fehlen des Personals wegen Krankheit oder Kündigungen
  • technische Mängel und Defekte am Flugzeug.

 

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