Flug abgesagt – muss die Fluggesellschaft den Kaufpreis zurückzahlen?

Passagiere sind, wenn der Flug abgesagt wurde, gemäss der europäischen «Fluggastrechte-Verordnung» immer berechtigt, eine Ticketrückerstattung einzufordern. Wir zeigen Ihnen, welches Ihre weiteren Rechte sind und wie Sie im Falle einer Flugannullation vorgehen können.
Passagiere haben, wenn der Flug abgesagt wurde, gemäss der europäischen „Fluggastrechte-Verordnung“ (VO (EG) Nr. 261/2004) immer ein Recht auf Ticketrückerstattung oder wahlweise eine alternative Beförderung. Sie sind nicht verpflichtet, Gutscheine zu akzeptieren. Dies bestätigte ein deutsches Gericht in einem Urteil im Januar 2022.
Im Herbst 2021 haben sich 16 Fluggesellschaften ausdrücklich dazu verpflichtet, nur dann Gutscheine für annullierte Flüge abzugeben, wenn die Passagierin sich ausdrücklich dafür entscheidet. Mit Ausnahme von Iberia und Wizz Air werden zudem alle ungenutzten Gutscheine, die seit Beginn der Pandemie ausgestellt worden sind, ausbezahlt. Folgende Airlines haben sich zur Gutschein-Regelung verpflichtet:
- Aegean Airlines
- Air France
- Alitalia
- Austrian Airlines
- British Airways
- Brussels Airlines
- Easyjet
- Eurowings
- Iberia
- KLM
- Lufthansa
- Norwegian
- Ryanair
- TAP
- Vueling
- Wizz Air
Können Sie, falls ihr Flug abgesagt wurde, mit der Airline keine Lösung finden, so wenden Sie sich an das Bundesamt für Zivilluftfahrt – am einfachsten per Email unter passengerrights@bazl.admin.ch. Auf der Internetseite des BAZL finden Sie zudem viele weitere nützliche Informationen.
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Daneben besteht ein Recht auf Entschädigung, ausser die Fluggesellschaft kann sich auf „aussergewöhnliche Umstände“ bzw. höhere Gewalt für den Flugausfall berufen. Die EU hat die Coronakrise als „aussergewöhnliche Umstände“ qualifiziert. Gemäss Leitlinien der EU zur Anwendung der EU-Passagierrechte vom 18. März 2020 dürfte somit das Recht auf Entschädigung entfallen, wenn Flüge in Folge staatlich verordneter Flugverbote, Einreisesperren oder aus Gründen des Gesundheitsschutzes der Besatzung nicht durchgeführt werden. Trotzdem bleibt die Frage jeweils im Einzelfall zu prüfen.
Wurde Ihr individuell gebuchter Flug bei easy Jet annuliert? – Die Rückerstattung können Sie hier direkt einfordern.
Wurde Ihr individuell gebuchter Flug bei Swiss annulliert? – Die Rückerstattung können Sie hier direkt einfordern.
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