Fust wirbt mit einmaligen Sonntags-Deal, der dann aber wochenlang gilt

Fust wirbt mit einem einmaligen «Sonntags-Deal» für eine Kaffeemaschine – doch derselbe Rabatt läuft später wochenlang. Der Konsumentenschutz hat Beschwerde wegen irreführender Werbung bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission (SLK) eingereicht.
Barista-Genuss zum Sonntags-Sparpreis? So bewarb Fust am 20. Juli 2025 eine Siebträger-Kaffeemaschine als «Sonntags-Deal» mit dem Versprechen «nur heute zum absoluten Bestpreis» und dem Zusatz «Greifen Sie zu, solange der Vorrat reicht». Doch tatsächlich lief die Aktion wenige Tage später für mehrere Wochen – und zwar exakt zu denselben Konditionen.
Sonntags-Deal entpuppt sich als Monatsaktion
Mit Begriffen wie «nur heute zum absoluten Bestpreis» und «Sonntags-Deal» vermittelte Fust in ihrem Newsletter den Eindruck eines exklusiven, zeitlich streng limitierten Angebots. Nur wenige Tage später erschien dieselbe Aktion im neuen Fust-Prospekt, diesmal mit einem Rabatt, der über fast vier Wochen gültig ist. Das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) schreibt vor: Werbung muss transparent und wahr sein. Denn wenn ein Produkt über einen längeren Zeitraum verfügbar ist, dürfen Formulierungen nicht den falschen Eindruck erwecken, dass ein Angebot einmalig oder knapp ist.
Diese Werbeanzeige von Fust ist unlauter und setzt Konsument:innen unter Druck. In Wirklichkeit war es nur der Start einer langen Rabattphase. Diese manipulative Werbeaussage ist ein klassisches Dark Pattern. Erfahren Sie hier mehr zum Thema Dark Pattern und wie Sie diese erkennen.
Irreführung statt Sonderangebot
Für den Konsumentenschutz ist klar: Fust hat mit diesem «Sonntags-Deal» gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstossen. Die Stiftung für Konsumentenschutz hat deshalb Beschwerde bei der Schweizerischen Lauterkeitskommission eingereicht.
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