VW-Skandal mit weiterem Skandal: Schweizer Opfer werden im Stich gelassen

Jetzt ist es definitiv: In der Schweiz haben VW AG und die Importfirma AMAG AG trotz der betrügerischen Machenschaften nichts zu befürchten. Die Bundesanwaltschaft stellt beide Verfahren ein. Dies ist nicht die erste schlechte Nachricht in unserem Land für die Betroffenen: Der jahrelange Kampf der Konsumentenorganisationen um Schadenersatz für die geschädigten schweizerischen VW-Kund:innen war durch Gerichtsentscheide verhindert worden. Dass es auch anders gehen kann, zeigen Italien und Österreich: Dank einer gemeinsamen Klage waren die Geschädigten erst vor kurzem erfolgreich. Trotz dieser offensichtlichen Rechtslücke tut sich die schweizerische Politik enorm schwer, den Konsument:innen das wichtige Rechtsinstrument einer Gruppenklage zu gewähren. Aber nur damit haben die Geschädigten genau in solchen Fällen eine Chance, zu ihrem Recht zu kommen.
Die Bundesanwaltschaft stellt das Verfahren gegen VW und gegen die AMAG Import AG ein und lässt damit tausende von VW geschädigte Konsument:innen im Regen stehen. Der Blick über die Grenze zeigt, dass es auch anders gehen könnte: Dank einer gemeinsamen Klage erhielten oder erhalten die Betrogenen in umliegenden Ländern eine finanzielle Entschädigung. Denn die Manipulationen an den Abgassystemen hat den Wert der Fahrzeuge stark beeinträchtigt. Der Konsumentenschutz hatte 2018 erfolglos 6’000 Klagen von Geschädigten gesammelt und eingereicht, um Schadenersatz zu erstreiten.
Mit dem Entscheid der Bundesanwaltschaft hat sich die letzte Hoffnung zerschlagen, dass das betrügerische Vorgehen von WV in der Schweiz verurteilt und in der Folge den Betroffenen eine Entschädigung bezahlt werden könnte. Das ist einem Rechtsstaat nicht würdig. VW kommt trotz dem anerkannten betrügerischen Vorgehen in der Schweiz ungeschoren davon.
Das Instrument der Gruppenklage fehlt
Dank verschiedenen Formen von gemeinsamen Klagen konnten sich die Konsument:innen in vielen Ländern rund um den Globus erfolgreich gegen VW wehren und eine Entschädigung durchsetzen. In der Schweiz ist der politische Widerstand unverständlich gross gegen dieses für Konsument:innen unverzichtbare Rechtsinstrument. Bisher fehlt der politische Wille, ein solches endlich einzuführen: Kürzlich ist die Rechtskommission des Nationalrates nach jahrelangem Verzögern auf einen Gesetzesentwurf zur Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes nicht eingetreten. Die Begründungen dafür sind fadenscheinig und es fehlen Alternativen für mehr Gerechtigkeit.
In der Wintersession wird der Nationalrat die Chance haben, für die Bevölkerung ein längst fälliges Zeichen zu setzen und die Beratung des wichtigen Gesetzes in Angriff zu nehmen.