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Endlich eine Einschränkung von unerwünschten Krankenkassen-Werbeanrufen

Endlich ist Schluss mit der freiwilligen Selbstregulierung. Die Krankenversicherungsbranche hat vom Bundesrat Regeln für die Vermittlung von Versicherungen erhalten. Der Konsumentenschutz begrüsst es sehr, dass die unerwünschten Werbeanrufe eingeschränkt werden. Er fordert seit Jahren, dass die Auswüchse der Versicherungsvermittler unterbunden werden. In einigen Punkten hätte der Bundesrat allerdings die Versicherten konsequenter schützen sollen.

Bereits ab Anfang September treten die Regelungen in Kraft, die der Bundesrat heute beschlossen hat. Die wohl wichtigste Neuerung für die Versicherten: Die telefonische Kaltakquise wird unterbunden. Diese Forderung hat Konsumentenschutz-Präsidentin Nadine Masshardt in einem Vorstoss im Herbst 2023 gestellt. Versicherungsvermittler dürfen nicht mehr beliebige Personen anrufen, um ihnen eine Versicherung zu verkaufen. Leider macht der Bundesrat eine Einschränkung. Das Verbot gilt nur, wenn die Person nie oder zumindest in den letzten drei Jahren nicht bei dem Anbieter versichert war. Der Konsumentenschutz befürchtet, dass mit dieser für die Krankenkasse grosszügigen Regelung die Zahl der Werbeanrufe nicht im gewünschten Masse abnimmt.

Grosse Fragezeichen setzt der Konsumentenschutz auch hinter die Erhöhung der Provisionszahlungen bei Zusatzversicherungen. Die maximale Entschädigung ist für diese Versicherungen deutlich höher angesetzt als in der Grundversicherung. Damit wird ein zusätzlicher Anreiz gesetzt, dass – oft unnötige – Zusatzversicherungsprodukte künftig noch aggressiver verkauft werden.

Begrüssenswert ist auch die verpflichtende Vorgabe, dass bei einem Beratungsgespräch ein Protokoll erstellt wird und dieses von der Kundin unterzeichnet werden soll. Aber auch hier sieht der Konsumentenschutz gewisse Gefahren für die Versicherten: Es darf nicht sein, dass über das Protokoll Vertragsabschlüsse erschlichen werden.   Dies kann der Fall sein, wenn eine Konsumentin ein Dokument unterzeichnet, dessen Inhalt sie nicht beurteilen kann.

Wichtig ist, dass die vom Bundesrat beschlossenen Neuerungen und Verbesserungen so umgesetzt werden, dass die Versicherten besser geschützt werden. Von daher verlangt der Konsumentenschutz, dass eine Behörde die korrekte Umsetzung und Einhaltung der Vorgaben kontrolliert und auch sanktioniert.

 

Haben Sie trotzdem einen unerwünschten Werbeanruf von einer Krankenkasse oder einem Versicherungsvermittler erhalten?

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