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Mehr Transparenz und weniger Tierleid bei Lebensmitteln

Die Herkunftsdeklaration von Lebensmitteln soll besser werden, Produkte, in denen Tierleid steckt, sollen gekennzeichnet werden und auch beim Wein dürften die Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft erfahren, was drin steckt: Ins Lebensmittelrecht sollen einige für die Konsumentinnen und Konsumenten relevante Verbesserungen hinein gepackt werden. Vorgesehen ist auch ein Importverbot für tierquälerische Produkte. Der Konsumentenschutz begrüsst die Vorschläge des Bundesrates, sieht aber noch Verbesserungspotential.

 

Woher kommen die Rohstoffe für verarbeitete Lebensmittel? Angesichts der immer stärker globalisierten Wirtschaft und der fehlenden Angaben sind die Konsumentinnen und Konsumenten mit dieser Frage regelmässig allein gelassen. Wer beispielsweise Pelati kauft, bleibt im Ungewissen, ob die Tomaten in der Büchse in Italien oder vielleicht doch in China geernetet wurden. Der Konsumentenschutz verlangt seit Jahren mehr Transparenz in diesem Bereich.

Nun soll es mehr Transparenz geben: Der Bundesrat schlägt vor, dass die Herkunft der Zutaten deklariert werden muss, wenn sie mehr als 50 % im Produkt ausmachen, bei tierischen Zutaten soll dies bereits ab 20 % der Fall sein. Der Konsumentenschutz begrüsst dies sehr, verlangt jedoch, dass die Herkunft von tierischen Zutaten bereits ab 5 % angegeben werden sollen. Denn selbst bei einem Chili con carne oder einer Fertiglasagne kann der Fleischanteil weniger als 20 % betragen, ganz zu schweigen vom Schinken auf dem Sandwichs oder der Pizza.

Der Haken an der Sache: Gleichzeitig soll den Anbietern auch erlaubt werden, mehrere Herkunftsländer oder -regionen aufzuzählen  (Südamerika, Nordamerika, Europa) oder grosse geografische Gebiete anzugeben – etwa Herkunft “Asien” oder “EU und übrige Welt”.  Sogar Verneinungen sollen erlaubt sein (Nicht-EU oder Nicht-Schweiz). Dagegen wehrt sich der Konsumentenschutz vehement. Eine solche Information ist für die Konsumentinnen und Konsumenten weder hilfreich noch führt sie zu mehr Transparenz. Die Herkunftsangabe muss möglichst präzise und verlässlich sein.

Tierquälerei vermeiden

Tierleid gehört nicht auf den Teller. Der Konsumentenschutz begrüsst deshalb, dass tierquälerische Produktionsmethoden in Zukunft deklariert werden sollen. Importiertes Fleisch, dass mit Methoden produziert wurde, welche in der Schweiz verboten sind, soll in Zukunft deshalb gekennzeichnet werden. Dies betrifft beispielsweise Methoden, die in bestimmten Ländern immer noch ohne Schmerzausschaltung durchgeführt werden. Etwa wenn Rinder enthornt werden, Schweinen der Schwanz kupiert wird oder Fröschen die Schenkel abgetrennt werden, ohne dass das Schmerzempfinden gelindert wird. Immer deklariert werden soll in Zukunft, dass Foie gras (Stopfleber) und ähnliche Produkte durch die schmerzhafte Zwangsernährung der Gänse produziert wird.

Diese Angaben sollen die Konsumentinnen und Konsumenten auch im Offenverkauf und im Gastgewerbe vorfinden. Der Konsumentenschutz begrüsst diesen Vorschlag sehr.

Schwieriger ist es bei den pflanzlichen Produkten: Kommen diese aus Länder, welche international geächtete Pestizide noch erlauben, sollen diese immer gekennzeichnet werden, auch wenn die Pestizide für diese Produkte nicht angewendet wurden. Das ist wenig hilfreich. Denn so würden beispielsweise auch Bio-Produkte die Kennzeichnung “Stammt aus einem Land, in dem international als gefährlich eingestufte Pflanzenschutzmittel angewendet werden dürfen” tragen. Bei Bio-Produkten ist dies verwirrend und nicht zutreffend. Denn die Bio-Richtlinien untersagen solche Pestizide ausdrücklich. Hier verlangt der Konsumentenschutz eine andere Lösung.

Schnapsidee?

Was genau ist im Wein enthalten? Wie in der EU sollen auch die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft mehr darüber erfahren. Allerdings sieht der Vorschlag des Bundesrates vor, dass die Informationen über einen QR-Code verlangt werden müssen. Das darf nicht sein. Die Informationen müssen am Verkaufsregal verfügbar sein und nicht ausschliesslich über ein Smartphone einsehbar sein. Der Konsumentenschutz ist überzeugt, dass sich auch auf einer Weinetikette der Platz findet, um die Informationen aufzudrucken.

Verbot für Importe von tierquälerisch hergestellten Pelzen

Seit 11 Jahren sollten Herkunft und Produktionsart von Pelzen deklariert werden. In all den Jahren hat das die Branche nicht geschafft. Noch immer fehlen Deklarationen oder sind lückenhaft und falsch. Der Konsumentenschutz begrüsst deshalb den konsequenten Schritt, welcher der Bundesrat vorschlägt: Tierquälerisch produzierte Pelze dürfen nicht mehr importiert werden. Dies ist bei einem Produkt, das sehr viel Tierleid verursacht, durchaus angebracht. Der Konsumentenschutz verlangt jedoch, dass dieses Importverbot nicht nur an der Grenze, sondern auch in den Läden kontrolliert wird. Nur so können sich Konsumentinnen und Konsumenten darauf verlassen, dass sie Pelze kaufen können, die ohne übermässiges Tierleid produziert wurden.