Konsumentenschutz lehnt Tariferhöhungen der Post bei Briefen und Paketen ab

Die Post hat heute Tariferhöhungen bei Briefen und Paketen bekannt gegeben: Ab 2024 kosten zum Beispiel A-Post-Briefe bis 100g 1.20 statt 1.10 Franken. Bei den Paketen ist der Aufschlag noch grösser. Der Konsumentenschutz lehnt die Preiserhöhungen ab, da die Preise für Briefe bereits letztes Jahr erhöht wurden und bei den Paketen aufgrund des boomenden Online-Handels ein weiteres Wachstum zu erwarten ist.
Die Post erhöht die Tarife beim Briefversand: Ab 2024 kostet die A-Post (bis 100g) 1.20 Fr. statt 1.10 Fr., B-Post 1 Fr. statt 90 Rappen. Beim Versand von Paketen fällt die Tariferhöhung noch grösser aus: Economy-Pakete bis 2 kg kosten neu 8,50 statt 7.– Fr., Piority-Pakete 10.50 statt 9 Franken. Auch andere Tarife wie zum Beispiel für eingeschriebene Sendungen oder die Lieferung von Paketen aus dem nahen Ausland werden erhöht. Ursprünglich wollte die Post noch höhere Tarife durchsetzen, einigte sich aber mit dem Preisüberwacher auf eine beschränkte Preiserhöhung. Die Post begründet die Preiserhöhungen mit der Teuerung und dem Rückgang des Geschäftsvolumens bei Einzahlungen und beim Briefversand.
Der Konsumentenschutz lehnt eine Tariferhöhung bei Briefen und Paketen ab. Die Preise für die Briefpost wurden bereits letztes Jahr erhöht. Bei den Paketen ist mittelfristig mit einer weiteren Zunahme des Volumens zu rechnen. Die Versandkosten pro Paket müssten also eher sinken als steigen. Kommt hinzu, dass die Post die Standards bei der Briefpost in den letzten Jahren gesenkt hat: Einerseits sind viele gelbe Briefkästen zum Briefeinwurf verschwunden, andererseits werden diese öfters nur noch am Morgen geleert und nicht mehr am Abend. Die A-Post wird so teilweise zur B-Post – einfach zum höheren Tarif.
Gleichzeitig ist anzuerkennen, dass die Post vor grossen Herausforderungen steht. Wichtige Geschäftsbereiche wie Briefpost und Einzahlungen am Schalter bringen immer weniger ein. Wichtig wäre deshalb, dass Bundesrat und Parlament nun rasch definieren würden, welchen Grundversorgungsauftrag die Post künftig erfüllen soll und wie dieser finanziert wird.