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Viagogo in Österreich verurteilt

In Österreich gibt der Oberste Gerichtshof den Salzburger Festspielen im Verfahren gegen Viagogo in allen Punkten Recht. Gemäss Medienmitteilung des Salzburger Festspielfonds, war der Verkauf von Eintrittskarten für die Salzburger Festspiele durch Viagogo, oft zu vielfach überhöhten Preisen, rechtswidrig.

Der Oberste Gerichtshof Österreichs bestätigt laut Medienmitteilung des Salzburger Festspielfonds, dass Viagogo für rechtsverletzende Inhalte und rechtswidrige Tätigkeiten auf seiner Plattform haftet. Darüber hinaus täuschte Viagogo die Userinnen und User der Plattform: Durch unzulässige Verwendung der Marke „Salzburger Festspiele“ erweckte sie den falschen Eindruck, dass der Ticketverkauf autorisiert sei. Das Ticketunternehmen hatte geltend gemacht, sie sei als Marktplatzbetreiberin nicht haftbar. Es hätte keine Kenntnis von den Rechtsverletzungen der Marktplatz-User gehabt und solche auch nicht gefördert.

Haftung für fehlerhafte Auskünfte an Ticketkäufer

Der letztinstanzliche Gerichtshof bestätigt, Viagogo selbst habe den Kartenverkauf auf ihrer Plattform unterstützt und fehlerhafte Auskünfte an Ticket-Käuferinnen gegeben. So habe sie Käufern wider besseren Wissens erklärt, die Veranstaltung sei verschoben und nicht abgesagt. Deshalb hafte sie auch für rechtsverletzende Inhalte und den unerlaubten Verkauf von personalisierten Tickets auf ihrer Plattform. Der Versuch von Viagogo, sich als schlichte Vermittlungsplattform darzustellen und sich so aus der Verantwortung zu stehlen, ist in Österreich gescheitert.

Der Beschluss des Obersten Gerichts in Österreich ist erfreulich. Viagogo muss das Urteil während vier Wochen auf ihrer Webseite (archivierte Version vom 22.03.23) publizieren. Zudem muss sie das Urteil auf eigene Kosten in reichweitenstarken Medien in Österreich, Deutschland und der Schweiz publizieren.

Machenschaften auch in der Schweiz illegal

Das Schweizer Bundesgericht hatte Viagogo Anfang 2021 zuerst geschützt: Es vertrat die Meinung, dass durchschnittliche Konsumentinnen nicht in die Irre geführt werden. In einem weiteren Entscheid Ende 2021 kam das Bundesgericht dann doch zum Schluss , dass das Vorgehen von Viagogo gegen das Lauterkeitsrecht verstösst. Dabei revidierte das Bundesgericht auch die Einschätzung, dass Durchschnittsbesucher Viagogo als Ticketbörse wahrnehmen würden.

Strafverfahren läuft

Zum Strafverfahren des Konsumentenschutzes gegen Viagogo vor der Genfer Staatsanwaltschaft gibt es nach wie vor keine Neuigkeiten. Es ist zu hoffen, dass der österreichische Entscheid die Behörden in Genf dazu bewegt, das Verfahren voranzutreiben.