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Erfolgreich raus aus der Abofalle

Neben seriösen Gratisangeboten locken im Internet und per SMS viele nur vermeintlich kostenlose Angebote. Dahinter steckt oftmals eine Abofalle. Erfahren Sie, was bei einer Abofalle zu tun ist und wie sie sich davor schützen.

In der Beratung mit dem Konsumentenschutz erfuhr Frau Sury, dass sie nicht verpflichtet ist, etwas zu zahlen, das sie nicht bestellt hat. Oftmals ist bei solchen unseriösen Anbietern der Hinweis auf ein Abo nämlich gar nicht direkt ersichtlich: Die Information, dass es sich dabei schlussendlich um ein Angebot mit wiederkehrenden Kosten handelt, ist oft in den klein geschriebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder sonst wo auf der Webseite versteckt.

So gehen Sie bei einer Abofall vor

Wenn Sie ebenfalls in eine solche Falle getappt sind, raten wir Ihnen den Tipps des BAKOM zu folgen, die wir Ihnen nachfolgend zusammenfassen:

  • Informieren Sie Ihren Telekomanbieter und erfragen Sie die Inhaberin oder den Inhaber der Kurznummer des fraglichen Prämiumdienstes. Alternativ können Sie auch die Listen der Kurznummerninhaberinnen und -inhaber konsultieren.
  • Beantragen Sie bei Ihrem Telekomanbieter die Sperrung der Premiumdienstnummer.
  • Zahlen Sie die Beträge auf der Handyrechnung nicht. Ziehen Sie diese von der Rechnung ab und bezahlen Sie den Differenzbetrag fristgerecht. Das geht auch mit den neuen QR-Code-Rechnungen. Im Ebanking können sie bei diesen den Betrag nämlich anpassen.
  • Informieren Sie Ihren Telekomanbieter schrifltich darüber, dass Sie den betreffenden Betrag bestreiten.  In dem Fall darf Ihnen die Mobilfunkbetreiberin bis zur Beilegung der Streitigkeit den Anschluss weder sperren noch kündigen.
  • Wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle für Telekommunikation (ombudscom). Falls Sie sich mit Ihrer Mobilfunkbetreiberin oder der Inhaberin der Kurznummer nicht einigen können, kann die ombudscom helfen, die Angelegenheit ohne Gerichtsverfahren beizulegen. Die ombudscom kann erst dann aktiv werden, wenn vorgängig keine Einigung unter den Parteien erwirkt werden konnte.
  • Informieren Sie das BAKOM bzw. die zuständigen Behörden (bspw. SECO oder die Strafverfolgungsbehörden) über die Abofalle. Geben sie den Fall vollständig und detailliert wieder.

Durch Beharrlichkeit Geld zurück

Im Fall von Frau Sury haben wir die Konsumentin in ihrer Entscheidung bestärkt, den Gesamtgeldbetrag vom Anbieter zurückzufordern. Schriftlich argumentierten wir, dass der Konsumtentin nicht bewusst war, dass sie einen Abodienst bestellt. Durch die widersprüchlichen und irreführenden Informationen auf der betreffenden Website ist Frau Sury getäuscht worden und der vermeintlich abgeschlossene Vertrag ist damit unverbindlich. Wir blieben beharrlich und die Konsumentin erhielt den vollständigen Betrag zurück.

Barbara Sury entschied sich anschliessend, den Konsumentenschutz als Gönnerin zu unterstützen. Mit einem jährlichen Beitrag von 60 Franken können auch Sie uns unterstützen und profitieren von Leistungen wie Gratisberatungen und spannenden Anlässen. Oder unterstützen Sie uns mit einer Einzelspende.

Warum? Weil der Konsumentenschutz als nicht-staatliche und politisch wie wirtschaftlich unabhängige Organisation finanziell nahezu vollständig von Konsumentinnen und Konsumenten getragen wird. Dieses Finanzierungsmodell garantiert unsere Unabhängigkeit gegenüber Politik und Wirtschaft.

Mit Ihrem Beitrag setzen Sie am heutigen Welttag der Konsumentenrechte ein Zeichen.

So schützen Sie sich vor einer Abofalle

Eine Abofalle ist nicht einfach zu erkennen. Vermeiden Sie unnötige Kosten und lesen Sie unseren Onlineratgeber: Wie schütze ich mich vor einer Abofalle?