Rückerstattungsanspruch wegen gesundheitsschädlichen Schlafapnoe-Geräten

Im April 2021 wurde bekannt, dass gewisse Modelle von Philips Beatmungsgeräten mangelhaft sind. Der im Luftkanal verbaute Schaumstoff der fehlerhaften Beatmungsgeräte löst sich teilweise in Mikropartikel auf und die Partikel und freigesetzten Gase werden von Schlafapnoepatientinnen und -patienten im Schlaf eingeatmet. In den USA kam es bereits zu einem Rückruf. In der Schweiz hingegen sind die Geräte mangels Alternativen weiter in Betrieb. Eine unhaltbare Situation findet der Konsumentenschutz – und bietet den Betroffenen Hilfe an.
Personen, die ein betreffendes Schlafapnoe-Gerät von Philips benutzen, sind eventuell gesundheitlichen Risiken ausgesetzt.
Die Betroffenen haben Anrecht auf
- Ersatz des mangelhaften Geräts durch ein einwandfreies Gerät,
- finanzielle Entschädigung aller Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem defekten Gerät entstanden sind und natürlich
- Schadenersatz, falls es durch die Benutzung des Geräts bereits zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen (direkte körperliche Schäden) oder Folgeschäden (wie beispielsweise Erwerbsaufälle etc) gekommen ist.
Neben Aufklärung über die tatsächliche Schädlichkeit der mangelhaften Beatmungsgeräte von Philips braucht es im Moment vor allem eines:
Patientinnen und Patienten müssen zu ihrem Recht kommen!
Benutzen Sie ein betroffenes Philips Beatmungsgerät? Der Konsumentenschutz unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte einzufordern.
Melden Sie sich bei der Anwaltskanzlei Amman Partners, RA M. Maier (maximilian.maier@amannpartners.law, 00423 320 320 1).
Amann Partners führt bereits ein Musterklageverfahren mit dem Ziel, die Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung eines betroffenen Patienten feststellen zu lassen.
Weitere Informationen über die gesundheitsschädlichen Schlafapnoe-Geräte
Beatmungsgeräte kommen zum Einsatz bei Patientinnen, die unter Schlafapnoe leiden. Dabei handelt es sich um eine Schlafstörung, bei der die Atmung aussetzt. Die häufigste Folge von Schlafapnoe ist, dass die Betroffenen tagsüber von einer lähmenden Müdigkeit geplagt werden und unter Schwindel leiden. Zudem stellen lange Atemaussetzer im Schlaf ein ernsthaftes gesundheitliches Risiko dar. Im Extremfall kann es zum vollständigen Atemstillstand mit Todesfolge kommen.
Benutzerinnen der betroffenen Geräte befinden sich damit in einem unzumutbaren Dilemma: Soll weiterhin Nacht für Nacht möglicherweise gesundheitsgefährdende Luft aus dem Beatmungsgerät eingeatmet werden oder das Gerät überhaupt nicht mehr benutzt werden, mit dem Risiko von langen Atemstillständen.
Denn: Ersatzgeräte sind in der Schweiz bislang keine verfügbar. Und die Schweizerische Lungenliga sowie die Schweizerische Gesellschaft für Pneumologie raten Schlafapnoe-Patienten davon ab, die Verwendung des Geräts eigenmächtig abzusetzen. Diese haltlose Situation darf nicht länger so bestehen bleiben.
Wie Informationen der amerikanischen Food & Drug Administration FDA zu entnehmen ist, war es Philips offenbar bereits seit 2008 bekannt, dass es Probleme mit dem im Luftkanal verbauten Schaumstoff bestimmter Beatmungsgeräte gibt. Bis 2017 seien in diesem Zusammenhang bei Philips in den USA bereits 175’000 Beschwerden eingegangen.
Zu den potentiellen Gesundheitsrisiken bei Benutzung ihrer Beatmungsgeräte schreibt Philips: Es gäbe noch keine Nachweise, dass die losgelösten Schaumstoffpartikel wirklich Krebs verursachen. Und bei Bedarf solle in den Geräten ein Bakterienfilter eingesetzt werden.
Weltweit sind über eine Million der beanstandeten Schlafapnoe-Geräte im Einsatz. Offenbar ist Philips aber nicht in der Lage, auch nur annähernd ausreichend Ersatzgeräte zur Verfügung zu stellen. Immerhin kam es in den USA zu einer Rückrufaktion: Vermutlich einzig aus dem Grund, weil den Konsumentinnen und Konsumenten in den USA griffige Klageinstrumente gegen Unternehmen, die das Gesetz verletzen, zur Verfügung stehen.
Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic erklärt sich für nicht zuständig. Im Bereich der Medizinalgeräte habe es lediglich eine Aufsichtsfunktion für das ungestörte Funktionieren des Marktes. Es habe keine Kontrollfunktion und sei nicht für die Mangelfreiheit der in der Schweiz vertriebenen Medizinalgeräte zuständig.
Politisches Vorgehen
Inzwischen haben Prisca Birrer-Heimo und Nadine Masshardt (aktuelle und zukünftige Präsidentin des Konsumentenschutzes) den Bundesrat aufgefordert, sich zur Sache zu äussern (einfache Anfragen). Neben der Verteidigung von Swissmedic und dem Vertrösten auf Ersatzgeräte bis hoffentlich 2023 (!) bestätigt der Bundesrat immerhin die generellen Pflichten von Rechtsschutzversicherungen, wenn geschädigte Versicherte gerichtlich gegen Philips vorgehen wollen.
Für mehr Informationen wenden Sie sich an die Anwaltskanzlei Amman Partners, RA M. Maier: maximilian.maier@amannpartners.law, Telefon 00423 320 320 1.