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Titandioxid (E171) wird in der Schweiz verboten

Gute Nachrichten für die Konsumentinnen und Konsumenten: Titandioxid oder E171 wird in der Schweiz verboten. Überraschend ist das nicht. Der Farbstoff, der häufig in weissen Überzügen von Süssigkeiten oder Kaugummi eingesetzt wird, darf in der EU nur noch während einer sehr begrenzten Zeit eingesetzt werden. In der Schweiz wird er Mitte März 2022 verboten und nach einer Übergangsfrist von einem halben Jahr auch vom Markt verschwinden, zumindest in Lebensmitteln. Die Konsumentenschutz-Organisationen hatten sich dafür eingesetzt, dass die Schweiz der EU gleichzieht.

Der Lebensmittelzusatzstoff E171 (Titandioxid) ist ein weißer Farbstoff. Er wird vor allem in Süßwaren wie Kaugummi und Bonbons, aber auch in vielen anderen Lebensmitteln eingesetzt. Der Weissmacher kommt zudem in Zahnpasten, Medikamenten, Kosmetika oder Waschmitteln zum Zug. Wissenschaftliche Studien weisen seit Jahren darauf hin, dass E171, das meist einen hohen Anteil an winzigen Nanopartikeln enthält, die Gesundheit gefährden kann. Es steht im Verdacht, Vorstufen von Darmkrebs zu verursachen und das Immunsystem zu beeinträchtigen. Frankreich hat als erstes Land reagiert und Titandioxid bereits ab dem 1. Januar 2020 in Lebensmitteln verboten.

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) kam im Mai 2021 zu dem Schluss, dass Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht sicher sei. Die EU Kommission hat Mitte Januar 2022 ein Verbot ab dem 7. Februar ausgesprochen, das nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten in Kraft tritt. Produkte können noch bis Ablauf des Haltbarkeitsdatums abgesetzt werden. Auch die Schweizer Behörden haben im Frühling 2021 ein Verbot von Titandioxid angekündigt. In den letzten Tagen hat das zuständige Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV nun mitgeteilt, dass das Verbot im Verlaufe des Frühlings ausgesprochen werden wird. (Nachtrag v. 09.03.2022: Das Verbot tritt am 15. März 2022 in Kraft.) Die Lebensmittelindustrie hat danach ebenfalls noch ein halbes Jahr Zeit, um den Zusatzstoff zu ersetzen.

Der Konsumentenschutz ist zufrieden, dass das BLV auf Forderungen der Lebensmittelindustrie, diese Übergangszeit noch zu verlängern, nicht eingegangen ist. Seit der Ankündigung des BLV, Titandioxid zu verbieten, bis dieses Verbot in Kraft tritt, werden vermutlich rund anderthalb Jahre vergangen sein. Genügend Zeit also, sich auf diese Neuerung einzustellen. Und viele Anbieter im In- und Ausland haben bewiesen, dass ein Ersatz von Titandioxid möglich ist: Viele Produkte enthalten bereits jetzt kein Titandioxid mehr.

Informationen BLV