Urteil gegen Viagogo: Bravo – Circus Knie gewinnt vor Bundesgericht!

Seit Jahren betreibt Viagogo ein hoch fragwürdiges Geschäft mit dem intransparenten Verkauf von komplett überteuerten Tickets für Veranstaltungen. In einem ersten Klageverfahren des Staatssekretariats für Wirtschaft Seco kam Viagogo noch ungeschoren davon. Nun hat der Circus Knie vom Bundesgericht vollumfänglich Recht bekommen – ein wichtiger Sieg im Kampf gegen das unlautere Treiben von Viagogo!
Der Konsumentenschutz begrüsst das erfreuliche Urteil des Bundesgerichts gegen Viagogo sehr. Leute, die auf der Suche nach einem Veranstaltungsticket sind, landen rasch auf der Seite von Viagogo. In einem unübersichtlichen, undurchsichtigen Verkaufsprozedere wird die potentielle Käuferin unter Druck gesetzt. Am Schluss kommen zu den ohnehin bereits massiv überzogenen Preisen noch erhebliche Gebührenbeträge. Als Überraschung, sozusagen.
In einem ersten Verfahren vor Bundesgericht wurde Viagogo noch geschützt. In erster Linie aus formellen Gründe scheiterte eine Klage des Seco vor dem Handelsgericht des Kantons Zürich und im Dezember 2020 auch vor dem Bundesgericht.
Sehr erfreulicherweise hat nun das Bundesgericht mit Entscheid vom 27. Oktober 2021 einen Entscheid des Handelsgerichts St. Gallen gestützt. Der Circus Knie hatte von Viagogo verlangt, den widerrechtlichen Verkauf von Tickets für ihre Vorstellungen zu unterlassen. Was seit langem klar und offensichtlich war, wurde nun endlich auch von der höchsten Richterinstanz mit klaren Worten bestätigt: Das Treiben von Viagogo ist illegal und verstösst gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Regeln des Lauterkeitsrechts.
Gemäss dem Urteil werden die interessierten Kunden getäuscht, wenn auf dem Bildschirm Aussagen auftauchen wie, dass diese Tickets sehr gefragt seien und nur noch wenige verfügbar seien. Oder es seien weitere Personen der Warteschlaufe für einen Kauf dieser Tickets beigetreten. Die Unlauterkeit einer derartigen künstlichen Verknappung von Tickets ergebe sich dann, wenn sich die Aussagen einzig auf die bei Viagogo verfügbare Anzahl Tickets bezieht. Oder natürlich auch dann, wenn die Aussagen unabhängig von der tatsächlichen Situation und standardmässig angezeigt werden – mit dem Zweck, die Käuferschaft unter Druck zu setzen.
Zudem werde der Kunde nicht korrekt über den zu bezahlenden Preis informiert. Denn: Bei jedem Schritt im Bestellvorgang kommen neue Gebühren hinzu. Den aktuellen Betrag sieht der Kunde jedoch auf dem Bildschirm nicht. Erst am Schluss, direkt vor dem letzten Schritt zum Kaufabschluss, wird ihm der Totalbetrag präsentiert. Zu diesem Zeitpunkt steht der Kunde gemäss Bundesgericht aber dermassen unter Stress (durch die permanente Aufforderung während des Kaufvorgangs, sich zu beeilen, ansonsten die Tickets weg seien), dass er nicht mehr in der Lage sei, diese Gebühren einzuordnen bzw. sie zu hinterfragen.
Schliesslich stellte das Bundesgericht fest, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu versteckt und zu unverständlich sind. Der Kundin könne deswegen nicht zugemutet werden, dass sie sich auf diesem Wege darüber informiere, wie die vertraglichen Verhältnisse zwischen privatem Ticketverkäufer, Viagogo, allfälligen sonstigen Akteuren und dem Kunden ausgestaltet sei.
Wir hoffen, dass dieses Urteil auch Signalwirkung hat für das Verfahren vor der Genfer Staatsanwaltschaft. Der Konsumentenschutz hatte im März 2021 Strafanzeige eingereicht gegen Viagogo wegen dem Verkauf von Tickets für coronabedingt abgesagte Veranstaltungen.