Einzahlung am Postomat: Nur einer von vier funktioniert einwandfrei
Ein Stichprobentest des Konsumentenschutzes zeigt, dass die meisten Postomaten mit Einzahlungsfunktion ungenügend oder gar nicht funktionieren. Nur bei zwei von acht getesteten Automaten arbeitete die Einzahlungsfunktion ordnungsgemäss. Anstatt die Probleme zu beheben, will PostFinance das Angebot ganz einstellen, zusätzlich Gebühren verlangen und die Kundinnen und Kunden zurück an den Schalter treiben – sofern ein solcher überhaupt noch vorhanden ist. Gerade in Zeiten der Corona-Pandemie und massivem Abbau von Postfilialen ist dies ein äusserst kundenunfreundliches Vorhaben des gesetzlich vorgeschriebenen Grundversorgungsauftrags.
Nachdem vermehrt Berichte von verärgerten Konsumentinnen und Konsumenten eingegangen sind, hat der Konsumentenschutz im Februar 2021 eine Stichprobe bei 8 der insgesamt ca. 40 Postomaten mit Einzahlungsfunktion durchgeführt. Das Ergebnis fällt ernüchternd aus: Von acht Automaten funktionierte die Einzahlungsfunktion gerade einmal an zwei Standorten einwandfrei, die restlichen sechs funktionierten nur teilweise oder gar nicht. An drei Automaten konnte man nur entweder Noten oder Münzen einbezahlen, weitere drei waren ausser Betrieb, zeigten eine Fehlermeldung oder nur einen schwarzen Bildschirm an. Der Stichprobentest zeigte ausserdem, dass die online angezeigten Angaben zur Verfügbarkeit der Funktionen meist nicht korrekt sind. Für Konsumentinnen und Konsumenten wäre aber wichtig, dass solche Informationen zuverlässig sind.
Stichprobentest: Einzahlung am Postomat

Schliessung zulasten der Konsumierenden und KMU
Mitte Februar kündigte die PostFinance an, die Einzahlungsfunktion per 31. Juli 2021 ausser Betrieb zu nehmen. Kundinnen und Kunden sollen ihr Bargeld ab Sommer am Schalter einzahlen – allerdings nur, sofern sie dieses vorhin abgezählt und sortiert haben. Wird mehr als 20. Mal pro Monat Bargeld einbezahlt, wird das Angebot zudem kostenpflichtig.
Als Grund gibt die PostFinance auf Anfrage des SRF-Konsumentenmagazins Espresso an, dass diese Funktion an den Postomaten teuer und aufwändig sei und gleichzeitig die Nutzungszahlen zurückgehen würden. Dies verwundert nicht, wenn schliesslich kaum ein Automat ordnungsgemäss funktioniert und sich die Kundschaft nicht auf die Angaben zur Verfügbarkeit verlassen kann. Bareinzahlungen bei der Post zu machen, ist sowohl für Privatkunden als auch für KMU nach wie vor eine essentielle Dienstleistung. Dass dies nun wieder an einem der verbleibenden Postschalter erledigt werden soll, während schweizweit immer mehr Poststellen abgebaut werden, ist aus Sicht des Konsumentenschutz äusserst kundenunfreundlich. Zudem: Aufgrund der weltweiten Pandemie und entsprechenden Präventionsmassnahmen, sollten Konsumierende nicht mehr als nötig eine Post mit langen Wartezeiten aufsuchen müssen.
Der Konsumentenschutz hat schon länger den Eindruck, dass Post und PostFinance versuchen, die Verwendung von Bargeld zunehmend unattraktiv zu machen und wehrt sich gegen diese Bestrebungen. Dies ist eine bedenkliche Entwicklung, insbesondere für Personen, welche – aus unterschiedlichen Gründen – nicht auf Bargeld verzichten können oder wollen. Der Konsumentenschutz fordert die PostFinance auf, diese Dienstleistung nicht einfach zulasten der Kundschaft einzustellen, sondern eine angebrachte Nachfolgelösung bereitzustellen. Er hat sich diesbezüglich mit der Post in Verbindung gesetzt und verlangt, dass sie ihren Grundversorgungsauftrag für Bareinzahlungsmöglichkeiten nicht weiter aushöhlt.
