Pro und Contra Freihandelsabkommen

Gegen das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien wurde das Referendum ergriffen. Am 7. März 2021 stimmt die Stimmbevölkerung deshalb über das Abkommen ab. Der Konsumentenschutz hat für diese Vorlage die Stimmfreigabe beschlossen.
Das Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten (Schweiz, Island, Liechtenstein und Norwegen) mit Indonesien ist vor allem wegen dem Palmöl sehr umstritten. Der Anbau des Palmöls hat massive Brandrodungen von Regenwald zur Folge. Die Auswirkungen auf die Umwelt und die Kleinbauern sind verheerend. Nach jahrelangem Widerstand gegen dieses Freihandelsabkommen wurde darin festgehalten, dass nur nachhaltig produziertes Palmöl zu einem reduzierten Zollansatz in die beteiligten Staaten exportiert werden darf. Dies stellt eine Neuerung und ein Fortschritt dar, der wegweisend für weitere anstehende Freihandelsabkommen sein könnte.
Der Konsumentenschutz als Mitglied der Palmöl-Koalition setzt sich seit Jahren für mehr Nachhaltigkeit im Palmölanbau und -geschäft ein. Er empfiehlt bei dieser Vorlage jedoch weder ein Ja noch ein Nein. Es gibt gewichtige Argumente gegen die Vorlage als auch solche dafür. Vor allem die erstmals in einem Freihandelsabkommen vorgesehenen Nachhaltigkeitskriterien sind positiv zu werten. Wird das Abkommen abgelehnt, wird es bei nachfolgenden Abkommen schwieriger, Nachhaltigkeitsanforderungen einzubeziehen.
Hier finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Argumente, damit Sie sich selbst eine Meinung bilden können.
Argumente der Befürworterinnen und Befürworter des Abkommens
- Die Importe würden aus nachhaltiger Produktion bezogen, die Importmenge würde jedoch nicht erhöht. Rohem Palmöl, welches für Schweizer Pflanzenöle eine Konkurrenz darstellt, würde nur ein kleines Kontingent eingeräumt.
- Die Zölle für Palmöl werden nicht gestrichen, sondern lediglich reduziert. Von dieser Reduktion können nur Anbieter, welche die Nachhaltigkeitskriterien erfüllen, profitieren. Dies betrifft insbesondere das vom Bund anerkannte RSPO-Label (round table on sustainable palm oil).
- Erstmals wird durch den PPM-Ansatz (Process and Production Method) in einem solchen Abkommen auch die Herstellungsweise der Produkte mit einbezogen. Die Zollvergünstigung ist durch eine Sonderbestimmung an ein Kontingent sowie an die Nachhaltigkeitsbestimmungen für die Produktion geknüpft. Damit gelten für nicht-zertifiziertes Palmöl höhere Zolltarife als für zertifiziertes. Dies ist richtungsweisend für weitere solche Abkommen, die aktuell in der Verhandlungsphase sind.
- Durch das Abkommen werden indonesische Kleinbäuerinnen und -bauern in ihrer Produktion unterstützt und die Nachhaltigkeit gefördert.
- Der Anschluss der Schweiz an attraktive Märkte ist unter anderem auch für viele Schweizer KMU als Exporteure entscheidend und stellt einen Vorteil gegenüber Unternehmen in der EU dar, die momentan kein entsprechendes Abkommen mit Indonesien haben. Indonesien ist ein immer wichtiger werdender Handelspartner.
Der Freihandelsvertrag wird zusätzlich durch eine Verordnung (Verordnung über die Einfuhr von nachhaltig produziertem Palmöl aus Indonesien zum Präferenz-Zollansatz) umgesetzt. Somit ist das Abkommen direkt auf Personen und Unternehmen anwendbar und Verstösse gegen die Auflagen des Imports von Palmöl können vor Gericht angeklagt werden.
Argumente der Gegnerinnen und Gegner des Abkommens
- Für den Anbau von Palmöl-Monokulturen werden riesige Flächen Regenwald gerodet. Das Ökosystem wird zerstört, die indigene Bevölkerung vertrieben und grosse Landflächen zerstört. Palmöl wird oftmals mit Hilfe von Kinder- und Zwangsarbeit angebaut, zudem werden grosse Mengen schädliche Pestizide eingesetzt. Palmöl ist deswegen an sich nicht nachhaltig.
- RSPO als Nachhaltigkeitslabel für Palmöl erntet seit Jahren wegen seiner laschen Auflagen für die Palmölproduktion Kritik, die Nachhaltigkeit des Labels ist fragwürdig. Ob die neuen Standards, welche 2018 beschlossen wurden, eine tatsächliche Verbesserung für Mensch und Umwelt in Indonesien darstellen, ist gegenwärtig unklar. Die Standards treten erst Anfang 2021 in Kraft.
- Im Abkommen fehlen Kontrollmechanismen für die Einhaltung der Nachhaltigkeitsbestimmungen. Der Bundesrat überlässt es RSPO, die Umsetzung der entsprechenden Kriterien zu kontrollieren und gegebenenfalls zu sanktionieren. Diese Aufgabe soll einem gemischten Ausschuss zukommen, der regulär jedoch nur alle zwei Jahre tagt.
- Die Ziele in Bezug auf Überprüfung und Sanktionierung der Standards sind sehr vage formuliert. Eine externe Sicherstellung der Überprüfung der Nachhaltigkeitskriterien durch den Bundesrat wurde nicht in das Freihandelsabkommen integriert.
- Der internationale Handel treibt die Umweltzerstörung und damit auch die Klimakrise voran. Deswegen müssen Gütertransporte möglichst limitiert werden.