Billag-Mehrwertsteuer: erstes definitives Bundesgerichtsurteil
Die Billag hat auf Radio- und Fernsehgebühren jahrelang Mehrwertsteuern (MWST) erhoben. Dass eine solche Steuer keine rechtliche Grundlage hat, stellte das Bundesgericht 2015 fest, seither wird keine MWST mehr erhoben. Doch gegen eine Rückerstattung der widerrechtlich eingezogenen Gelder sträubten sich die Behörden. Nicht nur die Konsumentenorganisationen zogen gegen die Billag und das Bundesamt für Kommunikation vor Gericht. Auch eine Privatperson unternahm rechtliche Schritte.
Das Bundesgericht hat in diesem Verfahren der Privatperson nun das letztinstanzliche Urteil gefällt. Demnach wird dieser Person die Mehrwertsteuer bis 2010 zurückerstattet. Das Urteil und dessen Begründung liegt dem Konsumentenschutz noch nicht vor, eine klare Beurteilung des Entscheides ist derzeit schwierig. Doch dieser Entscheid ist ein gutes Zeichen für die Gebührenzahlerinnen und -zahler. Wir erwarten in den nächsten Wochen auch in unseren Verfahren ein positives Urteil.
