Verkaufsverbot für Halogenlampen ab 1. September
Halogenlampen sind ab dem ersten September in der Schweiz und der EU verboten. Im Gesetz werden allerdings nicht explizit die Halogenlampen verboten, sondern sie sind einfach nicht mehr für den Verkauf zugelassen, da sie die neuen Mindestanforderungen an die Energieeffizienz nicht erfüllen.
Als Ersatz können LED-Leuchtmittel gekauft werden, die auf herkömmliche Sockel passen. Diese verbrauchen bis zu 90% weniger Strom. Dadurch schonen LED Lampen nicht nur die Umwelt, sondern auch das Portemonnaie. Während 10 Jahre Licht mit einer Halogenlampe circa 100 Franken kosten, sind es bei einer LED Lampe nur circa 20 Franken (gemäss: www.topten.ch).
Halogen-Produkte, die weiterhin erhältlich sind
Es gibt einige Ausnahmen, die weiterhin erlaubt sind. Es handelt sich dabei beispielsweise um die Halogenstablampen R7s, Halogen-Stiftlampen und Halogen-Reflektor Lampen GU 5.3. Es gibt auch hier LED Ersatzprodukte, diese sind aber nicht in jedem Falle kompatibel. Indem diese Produkte weiterhin erlaubt sind, entstehen durch das Halogenlampen-Verbot für den Konsumenten keine Nachteile.
Lumen – das neue «Watt»
Zu beachten ist, dass die Leuchtkraft von LED Lampen nicht in Watt, sondern in Lumen (lm) angegeben ist. 700 Lumen entsprechen circa einer 46 Watt Halogenlampe. Wer sich zudem bei kaltem Licht unwohl fühlt, sollte beim Kauf auf die Anzahl Kelvin (K) achten (warmweiss: 2.500 – 3.300 K). Zu beachten ist auch die Dimmbarkeit: Nicht alle LED-Leuchtmittel sind dimmbar. Auf der Verpackung ist es jeweils vermerkt.