“Klein aber gemein”-Auszeichnung geht an Sunrise

Die Auszeichnung “Klein aber gemein” geht in der neuesten Runde an das Telecomunternehmen Sunrise für seine jüngsten Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Seit Ende Mai 2018 können bei Sunrise Abo-Verträge nicht mehr schriftlich gekündigt werden, sondern nur noch telefonisch oder per Sunrise Chat.
Dies scheint auf den ersten Blick keine grosse Einschränkung, jedoch erschwert dies dem Kunden im Streitfall den Nachweise für seine Kündigung. Zwar verspricht Sunrise, per SMS eine Kündigungsbestätigung während (bzw. kurz nach) der Kündigung zu schicken, eine weitere per E-Mail innert 24 Stunden. So hat der Kunde zumindest einen gewissen Grad an Kontrolle und bei Schwierigkeiten einen Beweis. Jedoch bleibt er für eine Bestätigung auf die Sunrise angewiesen.
Zusätzlich haben Kunden, die nicht mit der Chatfunktion vertraut sind, keine Wahlfreiheit und sind gezwungen, telefonisch zu kündigen.
Sunrise rechtfertigt diese Neuerung mit Prozessbeschleunigung, Kosteneinsparungen, Verhinderung von Missverständnissen und fehlerhaften schriftlichen Kündigungen. Es liegt aber der Verdacht nahe, dass Kunden durch den direkten Kontakt zum Bleiben oder andere Abo-Optionen überredet werden sollen. Zudem ist fragwürdig, ob das Risiko für Missverständnisse am Telefon oder im Chat wirklich geringer ist als auf dem schriftlichen Weg.
Der klein aber gemein Preis zeichnet Unternehmen aus, die besonders unfaire, einseitige AGB haben. Er wird von der Stiftung für Konsumentenschutz, ihrer Partnerorganisation in der Westschweiz (FRC) und der Zeitschrift Beobachter verliehen.