Zuckerreduktion: Wo bleibt die Konsumenteninformation?

Die Zuckerreduktion in Joghurts und Frühstückcerealien macht kleine Fortschritte – die Hersteller haben es in zwei Jahren geschafft, in einem Joghurtbecher von 180 Gramm den Zucker durchschnittlich um 0,5 Gramm zu reduzieren, in Frühstücksflocken hat es auf 100 Gramm knapp ein Gramm weniger drin. Der Konsumentenschutz fordert, dass neben diesen freiwilligen Minischritten auch die Konsumentinnen und Konsumenten besser informiert werden: Der Zuckergehalt muss zwingend angegeben werden und die Nährwerte auf den Produkten mit den Ampelfarben grün – orange – rot gekennzeichnet werden.
Es ist durchaus positiv, dass Bundesrat Berset verbindliche Ziele mit den 14 Unternehmen, welche seine Zuckerreduktionsstrategie unterzeichnet haben, festlegt und die Strategie bis 2024 verlängert wird. Auch die bisher erreichte Zuckerreduktion, die auf Freiwilligkeit der Unternehmen fusst, ist ein kleiner, aber messbarer Schritt.
Der Konsumentenschutz sieht die Auswirkungen dieser Zuckerreduktion aber realistisch. Es ist eigenartig, dass man mit der Lebensmittel-Industrie freiwillige Reduktionsvereinbarungen trifft, ihnen auf der anderen Seite aber freie Hand lässt, ob sie in der Nährwerttabelle den Zuckergehalt angeben wollen oder nicht. In der EU ist diese wichtige Angabe längst Pflicht. Zudem verlangt der Konsumentenschutz seit Jahren, dass die Nährwerttabelle mit den Ampelfarben unterlegt wird. So können Konsumentinnen und Konsumenten auf einen Blick erkennen, ob ein Produkt wenig, mittel oder viel Zucker, aber auch Salz oder Fett enthält. Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist es befremdend, dass der Lebensmittelindustrie gerade in diesem gesundheitsrelevanten Thema derart freie Hand gelassen wird, während man die wichtige Information der Konsumenten derart stiefmütterlich behandelt.