Konsumentenschutz begrüsst TARMED-Entscheid des Bundesrates

Der Bundesrat hat über die Anpassung des Ärztetarifs entschieden. Seit vielen Jahren ringen die Tarifpartner (Krankenkassen, Ärzte und Spitäler) um eine gemeinsame Position für die längst fällige TARMED-Revision. Deshalb greift der Bundesrat nun ein und passt den ambulanten Ärztetarif per 1. Januar 2018 an.
Der Konsumentenschutz begrüsst den Entscheid des Bundesrats. Der ambulante Tarif TARMED ist seit langem veraltet, was unnötige Kosten für Prämienzahler zur Folge hatte. Dass sich die Einsparungen von 470 Mio. Franken bereits in den Prämien für 2018 niederschlagen sollen, ist eine willkommene und dringend nötige Entlastung für die Prämienzahler. Würden sich der Bundesrat und das Bundesamt für Gesundheit auch in anderen Bereichen (z.B. Medikamentenpreise, Qualitätsförderung, medizinische Hilfsmittel) durchsetzen, wäre jedoch noch viel mehr an Entlastung für die Prämienzahler möglich.
Die vorliegende TARMED-Anpassung darf nur eine Zwischenlösung sein. Im Interesse der Prämienzahler ist eine Gesamtrevision weiterhin dringend nötig. Die Tarifpartner sind nun gefordert, die Verhandlungen konstruktiv und zügig weiterzuführen und auf unrealistische Maximalforderungen zu verzichten. Zudem müssen Krankenkassen und Leistungserbringer sicherstellen, dass die neuen Regeln nicht umgangen werden können. Krankenkassen müssen die Rechnungen seriös prüfen, Leistungserbringer müssen den Patienten immer eine Rechnungskopie ausstellen. Damit Patienten ebenfalls ihre Rolle wahrnehmen und kontrollieren können ob korrekt abgerechnet wurde, müssen TARMED-Rechnungen transparent und verständlich sein. Das ist heute bei Weitem nicht der Fall.