Fragen zu Konsum oder Recht? Hier finden Sie über 400 Antworten

EU will Regeln für weniger Acrylamid im Essen

pommes fritesDie EU will Vorgaben für die Lebensmittelindustrie einführen, damit frittierte, gebackene oder geröstete Lebensmittel weniger Acrylamid enthalten. Acrylamid steht unter dem Verdacht, krebserregend zu sein. Durch die richtige Zubereitung kann der Gehalt in den Lebensmitteln verringert werden. Die SKS und ihre Allianzorganisationen FRC und ACSI verlangen, dass auch für die Schweiz solche Vorgaben geprüft werden.
In Pommes Chips oder Pommes frites, in Kaffee, Brot oder Guetsli bildet sich bei der Herstellung Acrylamid. Werden Asparagin und Zucker in stärkehaltigen Waren wie Kartoffeln oder Mehl stark erhitzt, kann dieser potentiell krebserregende Stoff entstehen. Gebildet wird Acrylamid beim Backen, Frittieren, Braten oder Rösten, nicht aber beim Kochen. Zudem kommt es auf die Hitze an, welcher das Lebensmittel bei diesen Verarbeitungsprozessen ausgesetzt wird: Je höher die Temperatur, umso mehr Acrylamid wird gebildet. Durch weniger Zucker, möglichst wenig Hitze und möglichst geringe Bräunung kann man also dazu beitragen, dass Gebackenes, Geröstetes und Frittiertes die Gesundheit der Konsumentinnen und Konsumenten möglichst wenig gefährdet.

Ein EU-Expertengremium will der Lebensmittelindustrie und -herstellern nun verbindlich vorschreiben, wie die Lebensmittel verarbeitet werden müssen, damit möglichst wenig Acrylamid entsteht. Die Kommission hat die verschiedenen Herstellungsprozesse analysiert. Im neuen Pflichtenheft für Restaurants, Fastfood-Anbieter oder der Industrie wird stehen, dass Kartoffelsorten mit wenig Stärke verarbeitet, dass mit Einweichen oder Blanchieren die Stärke vor dem Frittieren ausgewaschen und mit möglichst niedrigen Temperaturen gearbeitet werden soll. Auch die Konsumenten sollen vermehrt darauf achten (können): Auf den Verpackungen soll zu einer möglichst schonenden Zubereitung zu Hause angeleitet werden.

Bis im September können Mitgliedsländer oder das Europaparlament noch Einspruch gegen die Vorgaben erheben. Wird diese Hürde auch genommen, werden die Vorgaben auf Frühling 2019 in Kraft treten.

Für die SKS und die Allianzorganisationen ist schon jetzt klar: Wird der Vorschlag der EU-Kommission umgesetzt, muss auch die Schweiz nachziehen. Der bessere Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten darf nicht an der Grenze stehen bleiben!