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Zuckersteuer: Zuerst informieren, dann besteuern

Sollen Zucker oder stark zuckerhaltige Lebensmittel wie Süssgetränke mit einer Zuckersteuer belegt werden? Der Konsumentenschutz findet ja, allerdings erst wenn die Konsumentinnen wirklich erkennen können, wie viel Zucker in den Produkten enthalten ist. Und bezahlen sollen nicht die Konsumenten, sondern die Lebensmittelindustrie, welche für den hohen Zuckergehalt vieler Lebensmittel verantwortlich ist und dies – im Gegensatz zu den Konsumenten – ändern kann.

In vielen Westschweizer Kantonen und im Tessin gibt es Vorstösse, welche eine Zuckersteuer verlangen. Zahlreiche Länder – Frankreich, Ungarn, Belgien oder Mexiko – kennen eine solche Steuer auf Süssgetränke bereits. Bevor in der Schweiz eine generelle Steuer auf Zucker oder auf Süssgetränke erhoben wird, verlangt der Konsumentenschutz, dass Konsumentinnen und Konsumenten erkennen können, wie viel Zucker in den Lebensmitteln enthalten ist. Bei den Nährwertangaben macht das neue Lebensmittelgesetz, das seit Anfang Mai in Kraft ist, ausgerechnet bei der Nährwertangabe des Zuckergehaltes eine Ausnahme. Das heisst, den Anbietern ist es freigestellt, den Zuckergehalt anzugeben oder ihn wegzulassen. Zudem ist die Nährwertangabe schwer verständlich und unübersichtlich. Der Konsumentenschutz verlangt deshalb seit Jahren, dass diese Angaben mit den Ampelfarben unterlegt werden, damit beispielsweise auch Kinder und Jugendliche erkennen können, ob in einem Lebensmittel viel, mittel oder wenig Zucker, Fett oder Salz enthalten sind.

Erst wenn eine klare Kennzeichnung erreicht ist, kommt für den Konsumentenschutz die Erhebung einer Lenkungssteuer für Zucker (oder auch Fett und Salz) in Frage. Diese müsste jedoch bei den Herstellern und Importeuren erhoben werden. Denn diese sind nicht nur verantwortlich für den übermässigen Zuckergehalt, sondern sie können direkt darauf Einfluss nehmen und diesen senken. Es ist zwar naheliegend, dass die Unternehmen die Kosten der Lenkungssteuer auf die Konsumenten abwälzen würden. Dadurch stiegen aber die Preise, die Konkurrenzfähigkeit der Produkte würde sinken und somit auch die Akzeptanz der Konsumentinnen und Konsumenten. Die Einnahmen einer solchen Lenkungssteuer müssten zweckgebunden in die Prävention fliessen oder in einer anderen Form der Bevölkerung zu gute kommen.

Und nicht zuletzt hat auch der Bund die Möglichkeit, auf den Zucker-, Fett- und Salzgehalt der Lebensmittel Einfluss zu nehmen. Zur Zeit stehen freiwillige Massnahmen im Vordergrund, bei denen der Konsumentenschutz grosse Zweifel hegt, ob sie eine nennenswerte Wirkung entfalten.

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