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“Klein aber gemein” Preis geht an Lycamobile

Preisverleihung_PokalDen Preis “Klein aber gemein” für unfaires Kleingedrucktes hat sich Lycamobile verdient: Der Telekomanbieter lässt Guthaben seiner Kunden schon nach drei Monaten verfallen! Wem das nicht bewusst ist, kann böse überrascht werden und schon nach kurzer Zeit mit leerem Guthabenkonto dastehen, obwohl er keine einzige Minute telefoniert hat.

Wer beim Billiganbieter Lycamobile auf sein Konto einbezahlt, kann nicht sicher sein, dass ihm dieses Geld dann tatsächlich fürs Telefonieren zur Verfügung steht. Im Kleingedruckten steht nämlich unter Ziffer 4.6, dass ein Guthaben nach 90 Tagen verfällt. Das ist unfair und eine fiese Tour, um ohne Leistung an Einnahmen zu kommen. Hinzu kommt, dass vertragliche Forderungen – wie zum Beispiel Telefonieren gegen Bezahlung eines Guthabenbetrages – erst nach zehn Jahren verjähren. Mit der Beschränkung des Forderungsrechts ihrer Kunden auf 3 Monate verhält sich Lycamobile nicht nur äusserst kundenunfreundlich, sondern unserer Ansicht nach auch klar gesetzeswidrig.

Auf Anfrage hin sagt Lycamobile, die AGB würden erst geändert, falls dies “aus rechtmässigen oder aufsichtsrechtlichen Gründen” notwendig sei. Das heisst, der Anbieter ist sich bewusst, dass er illegal handelt, ändert jedoch erst etwas, wenn ihm dies ein Richter oder eine Behörde deutsch und deutlich sagt.

Ein klarer Fall für die Verleihung des Preises “Klein aber gemein”. Mit dem Preis ehrt die Stiftung für Konsumentenschutz SKS sowie die Partnerorganisation in der Westschweiz, die FRC, zusammen mit der Zeitschrift Beobachter Anbieter von Produkten und Dienstleistungen, die unfaire und zu Gunsten des Anbieters formulierte Geschäftsbedingungen verwenden.