Aufruf: Rückzahlung der Billag-Mehrwertsteuer

Die Billag verrechnete den Haushalten über viele Jahre hinweg Mehrwertsteuern – zu Unrecht. Die zu viel bezahlten Beträge wollte die Billag den Gebührenzahlern aber nicht automatisch zurückzahlen. Die SKS klagte die Rückerstattung deshalb ein – mit Erfolg!
Am 6. März 2017 hiess das Bundesverwaltungsgericht die Rückforderung der SKS gut. Es verpflichtet das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), an die Beschwerdeführer die zwischen 2005 und 2015 bezahlten Mehrwertsteuern zurückzuerstatten. Damit ist geklärt: die Rückerstattung der Billag-Mehrwertsteuer ist in diesen Fällen geschuldet.
Die SKS will aber eine Lösung für alle Gebührenzahlerinnen und Gebührenzahler. Fordern Sie jetzt Ihr Geld zurück und unterzeichnen Sie zusammen mit uns den öffentlichen Aufruf an das BAKOM!
Update vom 22.3.2017:
Die Unterschriften-Sammlung ist beendet. 12’441 GebührenzahlerInnen haben den Aufruf unterzeichnet. Er wurde am 21. März 2017 an BAKOM-Direktor Philipp Metzger verschickt. Wir sind gespannt auf seine Stellungnahme.
Falls das BAKOM diesen Aufruf missachtet und das Verfahren ans Bundesgericht weiterzieht, vertritt die SKS – zusammen mit ihren Partnerorganisationen aus der Romandie und dem Tessin – vor dem höchsten Gericht rund 4800 Haushalte und Unternehmen.
Schliessen auch Sie sich dieser „Klägergemeinschaft“ an. Sie können sich hier kostenlos registrieren:
Update vom 27.4.2017:
Das BAKOM hat das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht mittlerweile an das Bundesgericht weitergezogen. Mit Schreiben vom 7. April 2017 beantwortet BAKOM-Direktor Philipp Metzger unserem Brief vom 14. März mit dem Aufruf und den Unterschriften (siehe Bild). Er geht auf die Forderung, die Mehrwertsteuer an alle zurückzuvergüten, gar nicht erst ein. Vielmehr verweist er auf das laufende Verfahren: Das BAKOM sei nach Analyse des Urteils nicht umhin gekommen, es “wegen offener Rechtsfragen im Auftrag des UVEK an das Bundesgericht weiterzuziehen.” Das BAKOM gehe zudem davon aus, “dass es bis zu der Praxisänderung des Bundesgerichts und der Eidgenössischen Steuerverwaltung im Jahr 2015 steuerpflichtig war und bis zu diesem Zeitpunkt die Steuer nach den Grundsätzen des Mehrwertsteuerrechts zu Recht auf die Gebührenzahlenden überwälzt hat.” Das BAKOM wird also erst wenn das Urteil des Bundesgerichts vorliegt, “über das weitere Vorgehen entscheiden”.