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Stevia – der grosse Etikettenschwindel

Eine Pflanze, welche stärker süsst als Zucker, fast kalorienfrei ist und seit Jahrhunderten von indigenen Völkern genutzt wird – das tönt in den Ohren vieler Konsumentinnen und Konsumenten als die geeignete Alternative zu Zucker. Die Industrie und die Anbieter jubeln den Konsumenten statt Stevia aber Steviol-Glykoside unter, obwohl diese chemisch hergestellten Steviol-Glykoside mit der Pflanze kaum mehr etwas gemeinsam haben. Stevia selbst ist in der Schweiz noch immer nicht  zugelassen.

Immer mehr Produkte tauchen in den Regalen auf, welche mit Steviol-Glykosiden gesüsst werden. Eine „natürliche“ Alternative zum herkömmlichen Zucker oder gängigen Ersatz-Süssstoffen kommt bei den Konsumenten an. Das Problem dabei: Die Anbieter bilden bewusst die Pflanze ab, werben mit „natürlich“ und verwenden den Namen „Stevia“. Das ist Konsumententäuschung, sind Pro Stevia Schweiz und die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) überzeugt. „In Steviol-Glykosiden sind kaum mehr Bestandteile der Pflanze enthalten“, hält Kurt Steiner von Pro Stevia Schweiz fest, „Sie werden in einem aufwändigen chemischen Verfahren hergestellt, dessen Abfälle erhebliche Umweltrisiken darstellen.“

Die Steviol-Glykoside werden zum grössten Teil in China hergestellt, auch die Steviol-Glykoside von Assugrin und der Migros sind mit grosser Wahrscheinlichkeit dort hergestellt worden. Mit der Stevia-Pflanze und den indigenen Völkern, welche diese seit Jahrhunderten zum Süssen benutzen, haben diese Steviol-Glykoside nichts mehr zu tun.

Rechtlich ist es deshalb untersagt, Steviol-Glykoside als natürlich anzupreisen oder mit der Abbildung der Blätter in Verbindung zu bringen. „Genau das machen aber viele Anbieter“, stellt SKS-Geschäftsleiterin Sara Stalder fest, „auf den Produkten findet man die falsche Bezeichnung Stevia, Begriffe wie ‚natürlich‘ und täuschende Abbildungen von Stevia-Blättern“.

Dies ist umso ärgerlicher, weil die natürlichen Stevia-Blätter noch immer nicht zugelassen und somit nicht auf dem Markt sind. Einzig in Teemischungen dürfen bis zu 2 % Stevia zugefügt werden. Pro Stevia Schweiz und die Stiftung für Konsumentenschutz haben die Behörden aufgefordert, für die Durchsetzung der vorhandenen Deklarationsvorschriften besorgt zu sein. Denn mit dem Wirrwarr an Begriffen und dem bewussten ins Spiel bringen von Stevia werden die Konsumenten hinters Licht geführt. Freiwillig scheinen die Firmen nicht gewillt, diesen Vorschriften nachzukommen: Von 29 angefragten Firmen haben nur 9 geantwortet, allen anderen war dieses Thema nicht einmal eine Antwort wert.

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