Der “klein aber gemein”-Preis geht an Parship

Beim Kleingedruckten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sitzt der Konsument in den meisten Fällen am kürzeren Hebel. Rechte und Pflichten werden in unfairer Art und Weise zu Gunsten der Anbieter abgefasst. Höchste Zeit, dass unbelehrbare Verwender derartiger AGB mit einem Preis geehrt werden: “klein aber gemein” wird gemeinsam von der Stiftung für Konsumentenschutz SKS, der FRC sowie der Zeitschrift Beobachter vergeben und geht in seiner ersten Ausgabe an die Online-Singlebörse Parship.
Die Benutzung einer Online-Singlebörse sollte eingentlich Freude bereiten. Die AGB von Parship können einem diese Freude jedoch rasch verderben.
- Parship überwälzt sämtliches Haftungsrisiko in Bezug auf den Missbrauch von Kundendaten auf die Kunden.
- Die Kündigungsfrist wird dem Kunden lediglich am Schluss des Bestellvorgangs sowie in einer Bestätigungsmail mitgeteilt. In den AGB selbst sucht man vergebens nach dieser wichtigen Vertragsbedingung.
- Gekündigt werden kann der Vertrag in “Textform”, z.B. Brief oder Fax. Die einfachste Möglichkeit, nämlich das Email, wird hingegen nicht erwähnt!
- Der Vertrag verlängert sich automatisch, und zwar ohne vorherige Warnung bzw. Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit.
- Die AGB sind auf der Internetseite in Kleinstschrift dargestellt.
Parship wurde von uns auf die Kundenunfreundlichkeit ihrer AGB hingewiesen. Als einzige Verbesserung kündigte Parship daraufhin eine Verbesserung der Schriftgrösse sowie eine Anpassung der Haftungsregeln an. Für diese Uneinsichtigkeit hat Parship den “klein aber gemein” mehr als verdient.