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Handlungshilfe zu missbräuchlichen Klauseln

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), die den Kunden krass benachteiligen, sind seit dem 1. Juli 2013 verboten. Ein Jahr nach Einführung dieses Verbots ist aber immer noch unklar, was genau gilt. Zur Klärung legt der Bund nun einen Überblick über die EU-Regeln vor, an welche sich die Gesetzesbestimmung in der Schweiz stark anlehnt. Die Allianz der Konsumentenschutz-Organisationen (SKS, FRC und Acsi) bereiten derweil eine erste Klage vor.