Postfinance wälzt Risiko auf Kunden ab
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu den Hypothekar-Rahmenverträgen behält sich Postfinance vor, Festhypotheken vor Ablauf der Vertragsfrist einseitig und fristlos zu künden, «falls sich die Darlehenskosten von Postfinance durch Massnahmen der Nationalbank oder anderer Behörden erhöhen (Einführung von Mindestreserven, Erhöhung der Eigenmittelanforderungen)». Und es kommt noch dicker: Die Kosten für die Vertragsauflösung trägt der Kunde. Nach Ansicht von Rechtsprofessor Thomas Koller von der Universität Bern sind die AGB der Postfinance sowie ähnlich lautende anderer Banken spätestens seit Juli 2012 unzulässig.