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Erfolg: Der Bund will seinen Prämienrechner ausbauen!

Für die Wahl der Krankenkasse vergleichen Konsumenten immer öfter online die Angebote der verschiedenen Versicherer. Dabei stehen ihnen verschiedene kommerzielle Dienste zur Verfügung und seit 2011 – auf Druck der SKS – auch www.priminfo.ch, der Prämienrechner des Bundesamtes für Gesundheit (BAG).

Letzterem fehlt allerdings bislang die Möglichkeit, auch direkt Beitrittserklärungen bei den gewünschten Versicherern zu deponieren. Das BAG hatte zwar diese Dienstleistung ebenfalls geplant, allerdings drohte im Winter 2011/2012 Comparis damit, ein Verfahren wegen unlauterem Wettbewerb gegen das BAG einzuleiten. Comparis monierte, dass dem BAG für ein solches Angebot die rechtliche Grundlage fehlen würde.

Tatsächlich hätte sich das öffentliche und damit kostenlose Angebot einer solch ausgebauten Dienstleistung negativ auf den Umsatz von Comparis ausgewirkt, die per Mausklick Offerten anbieten. Unverständlicherweise konnte sich Comparis durchsetzen und eine Vereinbarung mit dem BAG unterzeichnen, gemäss welcher der Prämienrechner zwar bleibt, allerdings ohne die direkten Schnittstellen zu den Krankenkassen.

Aus Sicht des Konsumenten scheint dies alles andere als die optimale Lösung zu sein. Denn obwohl kommerzielle Anbieter solcher Vergleichsdienste mit Neutralitätsgarantien werben, ist unklar, inwiefern die Dienste auch tatsächlich neutral sind. Diese Skepsis wird augenscheinlich, wenn man weiss, dass die Versicherer den Vergleichsdiensten jährlich Beträge in zweistelliger Millionenhöhe überweisen müssen. Zu glauben, dass die angebotenen Informationen absolut unabhängig vom jeweiligen Versicherer und dessen Beziehung zum Anbieter der Vergleichsdienste sind, scheint angesichts dessen illusorisch.

Nun ist allerdings Bewegung in diese Problematik gekommen. SP-Nationalrat Stéphane Rossini hat am 27. September 2012 eine Motion eingereicht, die ein neues Zeitalter einläuten soll. Der Bund wird darin beauftragt, die rechtlichen Grundlagen für einen Vergleichsdienst inklusiv Anbindung an die Versicherungen zu schaffen. Erfreulicherweise hat der Bundesrat die Motion Ende letzter Woche angenommen. Damit müssten die Konsumenten ihre Personendaten lediglich einmal, anstatt wie bis anhin mehrmals für den Prämienvergleich und die Beitrittserklärung eingeben. Zudem hätte der Konsument endlich die freie Wahl: Er wäre nicht mehr den kommerziellen Vergleichsdiensten und damit der fraglichen Unabhängigkeit ausgeliefert. Und schliesslich könnten bei den stets steigenden Gesundheitskosten Einsparungen erzielt werden – die Vergütungen der Krankenkassen an die kommerziellen Vergleichsdienste werden hinfällig.

Aus Sicht des Konsumentenschutzes ist dies ein sehr erfreulicher Schritt und wir hoffen, dass das Parlament diese Vorzüge ebenfalls würdigt und der Empfehlung des Bundesrates folgt – trotz des Einflusses der gutbezahlten „Beiräte von Comparis“ (siehe Artikel „Beobachter” Ausgabe 21/12).

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz