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Preise auf Wild!

Die Preisbekanntgabeverordnung gilt- in der ganzen Schweiz. Nur wird sie nicht überall eingehalten und das ist besonders ärgerlich für die Konsumenten und Konsumentinnen. Mit den drei Zielen “Preisklarheit”, “Vergleichbarkeit der Preise” und “Verhinderung irreführender Preisangaben” hat diese Verordnung eigentlich Gutes im Sinn. Zum Glück zu Gunsten der Käufer und Käuferinnen!

Immerzu passiert es aber, dass die Offenlegung der Preise von einigen Anbietern umgangen wird und sie sich klar gesetzeswidrig verhalten. Damit verkommt der Einkauf zur Lotterie!

Es verwundert kaum, dass wir regelmässig Meldungen erhalten von konkreten Beispielen. So sind zum Beispiel Wildschweinpfeffer und ähnliche Wildprodukte ohne Preisangabe in einer Filiale von Coop anzutreffen. Damit der Kunde weiss, wie teuer die Ware ist, muss er sich an die Kasse wenden.

Es ist in der Schweiz nicht zulässig, dass Angebote im Laden, Schaufenster, am Marktstand oder Kiosk ohne Angabe des tatsächlich zu bezahlenden Preises -in Landeswährung inkl. Mehrwertsteuer und sonstigen Abgaben- vorzufinden sind.

Und doch ist es nötig, dass wir ans zuständige Staatssekretariat für Wirtschaft appellieren, das für die Durchsetzung der Preisbekanntgabeverordnung zuständig ist: Es gibt Drückeberger, die scheinbar immer wieder vergessen, dass die Preise zum Produkt gehören.

Gerne nehmen wir jederzeit Meldungen in Empfang über vergessliche Anbieter, deren Produkte –natürlich nur auf den ersten Blick- gratis zu haben sind. Denn wir sind wild auf Preisanschriften!

Sara Stalder

Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumentenschutz