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Souvenir, Souvenir…

Haben Sie die Koffer bereits gepackt? Entfliehen Sie in Kürze dem Alltag? Suchen Sie die wohlverdiente Erholung in einem fernen Land? Dann steht Ihnen ja eine tolle Zeit bevor. Passen Sie aber auf! Es lauert die Gefahr, dass Sie bereits beim Einreisen in die Schweiz grossen Ärger erleben. Die sonnigen Strandstunden, die exotischen Marktbesuche oder die interessante Stadtbesichtigung sind mit einem Schlag vergessen, wenn Ihnen folgende Änderung unbekannt ist:

Ab Anfang Juli tritt ein Gesetz in Kraft, das den Zollbeamten erlaubt, Ihre Kleider, Schuhe, Schmuckstücke, Parfum, Zahnbürstli -die Aufzählung ist unvollständig- einzuziehen. Solches kann Ihnen widerfahren, wenn der Verdacht besteht, dass es sich um gefälschte Waren handelt.

Der weltweite Handel mit gefälschten Markenartikeln schädigt nicht nur die betroffenen Unternehmung, sondern die ganze Volkswirtschaft. Dass dagegen angegangen werden muss, ist nötig und klar. Schwierig wird es, wenn der Hebel beim einzelnen Touristen angesetzt wird. Haben Sie das nötige Expertenwissen, um gefälschte Ware als solche zu erkennen? Einfach ist es, wenn Sie die Rolexuhr oder die Adidasturnschuhe bei einem fliegenden Händler am Strand oder auf dem Markt kaufen. Unterdessen ist sattsam bekannt, dass diese Billigware sich mit falschen Federn schmückt. Hände weg davor!

Kaufen Sie jedoch die Ware in einem Kaufhaus, gehen Sie bestimmt nicht davon aus, mit Fälschungen geblendet zu werden. Vielleicht gibt Ihnen weder der Preis, noch die Verpackung einen Hinweis, dass Sie auch solche Käufe vermeiden sollten.

Seien Sie also gewappnet: Falls Sie schon dieses Wochenende in den Urlaub verreisen, werden Sie beim Heimreisen eine andere Rechtslage vorfinden als bei der Abreise.

Ich wünsche Ihnen erholsame Ferientage und die nötige Portion Vorsicht beim Erstehen Ihrer Souvenirs!

Sara Stalder

Geschäftsleiterin der Stiftung für Konsumentenschutz