Gericht urteilt: Sunrise-AGB sind unlauter
Die Vertragsklauseln von Sunrise sind rechtswidrig, das Bezirksgericht Zürich hat die Klage des Konsumentenschutzes gutgeheissen – ein grosser Erfolg für die Rechte der Konsument:innen! Die Kund:innen von Sunrise sollen in Zukunft wieder schriftlich und nicht nur per Chat oder Telefon kündigen können. Auch Preiserhöhungen ohne Kündigungsmöglichkeit sind nicht zulässig. Sie verstossen gegen das Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) benachteiligen die Konsument:innen oft. Der Konsumentenschutz hat vor rund eineinhalb Jahren Sunrise wegen zwei besonders dreisten Klauseln in ihren AGB eingeklagt. Mit Erfolg: Die Klage wurde durch das Bezirksgericht Zürich gutgeheissen.
Preiserhöhung muss nicht akzeptiert werden
Sunrise behält sich vor, die Preise zu erhöhen, wenn der Landesindex für Konsumentenpreise (LIK) steigt. Sinkt die Teuerung wieder, sieht sich der Telekomriese aber nicht verpflichtet, die Tarife auch nach unten anzupassen. Kund:innen, welche mit der Tariferhöhung nicht einverstanden sind, können ihr Abo gemäss AGB nicht ausserordentlich kündigen. Das Gericht hat diese Klausel nun für rechtswidrig erklärt. «Endlich schiebt das Bezirksgericht diesem Vorgehen einen Riegel», zeigt sich Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder zufrieden, «auch Salt und Swisscom müssen nun mit dieser rechtswidrigen Praxis aufhören.» Denn auch diese beiden Telekomunternehmen erhöhen ihre Tarife ohne eine ausserordentliche Kündigungsmöglichkeit.
Schriftliche Kündigungen müssen akzeptiert werden
Sunrise führt in ihren AGB eine weitere äusserst problematische Klausel. Kund:innen können ihren Vertrag ausschliesslich per Telefon oder Chat kündigen, eine schriftliche Kündigung akzeptiert Sunrise nicht. Eine unnötige Hürde für Konsument:innen, die ihren Vertrag beim Telekomriesen kündigen wollen. Auch diese Klausel erklärte das Bezirksgericht als rechtswidrig.
Klage gegen Sunrise gutgeheissen
Dass das Bezirksgericht der Argumentation des Konsumentenschutzes Recht gibt, freut Sara Stalder: «Dieses Urteil ist ein Erfolg für alle Konsument:innen und deren Rechte.» Grosse Unternehmen versuchen, ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen immer zu ihren Gunsten zu formulieren. Dabei wird mitunter bewusst der rechtliche Spielraum bis an die gesetzlich zulässigen Grenzen und darüber hinaus ausgereizt. Der Konsumentenschutz ruft Konsument:innen dazu auf, mögliche Verstösse gegen das UWG zu melden, damit er dagegen vorgehen kann.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von Sunrise noch weitergezogen werden.
