Internet-Initiative: Volksinitiative zum Schutz im digitalen Raum
Konsument:innen nutzen immer häufiger verschiedenste digitale Dienste. Diese bringen oft neue Risiken mit sich oder vervielfachen bestehende Gefahren. Gerade digitale Dienste wie Social Media (Kommunikationsplattformen) und generative “Künstliche Intelligenz” vereinfachen die Verbreitung schädlicher Inhalte. Deshalb ist der Konsumentenschutz dem Unterstützungskomitee der Internet-Initiative beigetreten.
Während Technologien in den letzten Jahrzehnten rasante Entwicklungen durchgemacht haben, hat die Politik diese meist zu wenig kritisch betrachtet. Gerade im Bereich von Social Media wurden problematische Aspekte zu oft ignoriert oder es wurde fälschlicherweise darauf vertraut, dass Schweizer:innen von der strengeren EU-Regulierung mitprofitieren. Der Konsumentenschutz ist überzeugt, dass die Schweiz eine eigene Gesetzgebung für den digitalen Raum braucht – das verlangt die Internet-Initiative der Guido Fluri Stiftung.
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Bitte senden Sie den ganz oder teils ausgefüllten Unterschriftenbogen an: Internet-Initiative, Postfach 637, 9430 St. Margarethen
Die Internet-Initiative im Wortlaut
Volksinitiative zum Schutz der Grundrechte und Demokratie im digitalen Raum (Internet-Initiative)
Art. 93a Schutz im digitalen Raum
1. Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz der Grundrechte sowie der demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum.Weshalb ist das wichtig?
Mit diesem Satz erhält der Bund sowohl den Auftrag als auch die Kompetenz, die Grundrechte und demokratischen Entscheidungsprozesse im digitalen Raum zu schützen.
2. Er verpflichtet die Anbieter von Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen sowie Anbieter, die mittels automatisierter oder auf Künstlicher Intelligenz basierter Systeme Inhalte erzeugen:
Weshalb ist das wichtig?
Viele Konsument:innen nutzen viele unterschiedliche Plattformen wie YouTube, die Google Suche oder ChatGPT. Aufgrund der hohen Anzahl Nutzer:innen sind diese Dienste auch für Personen interessant, die schädliche Inhalte weit verbreiten wollen.
a. die Menschen vor Verletzungen ihrer Grundrechte zu schützen;
Weshalb ist das wichtig?
Die Plattformen haben ihren Sitz in unterschiedlichen Ländern. Das Grundrechtsverständnis in diesen Ländern weicht teils von demjenigen in der Schweiz ab.
b. die Verbreitung von sexualisierter Gewalt sowie zu Gewalt anstiftender und gewaltverherrlichender Inhalte zu verhindern;
Weshalb ist das wichtig?
Auf Plattformen wie X (früher Twitter) und dem Chatbot Grok werden von einigen Nutzer:innen gezielt gewalttätige Inhalte geteilt bzw. erstellt.
c. die systemischen Risiken im Hinblick auf Manipulationen der demokratischen Entscheidungsprozesse namentlich durch Desinformation oder algorithmische Verstärkung zu begrenzen;
Weshalb ist das wichtig?
Mit der gestiegenen Verbreitung von generativer KI wurde auch das Erstellen von überzeugend wirkender Desinformation einfacher. Im Extremfall schädigt solche die Demokratie.
d. die Bevölkerung vor Cyberkriminalität zu schützen.
Weshalb ist das wichtig?
Phänomene wie Dropshipping und Anlagebetrug beginnen immer häufiger auf Social Media. Mit bezahlter Werbung erkaufen sich Betrüger:innen Reichweite und können so mehr Konsument:innen schaden.
3. Die genannten Anbieter sind verpflichtet, Hinweise auf Verletzungen ihrer in Absatz 2 genannten Pflichten kostenlos zu prüfen, die erforderlichen Gegenmassnahmen zu treffen und darüber öffentlich Bericht zu erstatten. Der Bund regelt die Verfahren und die Aufsicht über die Anbieter.
Weshalb ist das wichtig?
Moderations-Teams nehmen heute vor allem Meldungen entgegen. Sie müssen in der Schweiz nicht darüber berichten, wie viele Meldungen eingegangen sind und welche Massnahmen getroffen wurden.
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Anliegen der Internet-Initiative im Detail
Die Internet-Initiative ist wichtig. Sie verlangt längst überfällige Regeln für digitale Dienste, die bisher verschlafen wurden. Neben dem Schutz von Grundrechten müssen die Plattformen ihre Nutzer:innen vor sexualisierter Gewalt, Cyberkriminalität und gewaltverherrlichenden oder -anstiftenden Inhalten schützen.
Grundrechtsschutz im digitalen Raum
Alle grossen Dienste werden von Unternehmen mit Hauptsitz im Ausland betrieben. Meistens befinden sich die Mutterunternehmen in den USA, wo ein anderes Rechtssystem gilt. Entsprechend können Schweizer Konsument:innen sich nicht darauf verlassen, dass sie auf den Plattformen ihre durch Bundesverfassung und EMRK garantierten Grundrechte frei ausüben können.
Die Internet-Initiative verlangt, dass der Bund die Plattformen verpflichtet, Grundrechte wie die Meinungsfreiheit oder das Recht auf Nichtdiskriminierung zu schützen. Sie müssten damit die Unterschiede zwischen den Grundrechten im Land ihres Sitzes und zwischen denjenigen der Schweiz respektieren und bei ihren Entscheidungen berücksichtigen.
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Schutz vor Cyberkriminalität
Für Konsument:innen waren Dropshipping-Shops das Hauptärgernis 2025. Wie andere betrügerische oder irreführende Geschäftsmodelle nutzen Dropshipper:innen Social Media rege, um potenzielle Opfer zu finden. Eine etablierte Masche ist es, dass Dropshipper:innen die Schliessung eines Schweizer Traditionsunternehmens mit Ausverkaufs-Rabatten vorgaukeln. Tatsächlich liefern sie Ware von chinesischen Verkaufsplattformen zu überteuerten Preisen.
Auch Anlagebetrüger:innen nutzen immer wieder bezahlte Reichweite, um ihre Fake-Portale möglichst vielen Konsument:innen zu zeigen. Falls Nutzer:innen anbeissen, ziehen die Betrüger:innen sie gnadenlos über den Tisch. Die Plattformen unternehmen wenig bis nichts dagegen, sondern verdienen an den Betrugsmaschen mit.
Die Internet-Initiative würde den Bund verpflichten, die Schweizer Bevölkerung auf solchen Plattformen vor Cyberkriminalität zu schützen. Der Bund müsste also durchgreifen und den Anbieterinnen von Kommunikationsplattformen, Suchmaschinen und generativer KI Pflichten zum Bekämpfen der Cyberkriminalität auferlegen.
Vor sexualisierter Gewalt schützen
Sexualisierte Gewalt wird begangen, wenn eine Person ohne ihre explizite Zustimmung zur Duldung oder Ausführung von sexuellen Handlungen gezwungen, oder mit diesen konfrontiert wird. Frauen und andere weiblich gelesene Personen sind auf digitalen Plattformen besonders häufig sexualisierter Gewalt ausgesetzt. Täter (seltener Täter:innen) nutzen Kommunikationsplattformen und generative KI, um sie herabzuwürdigen. Sie verbreiten sensible Inhalte oder Informationen öffentlich weiter oder versenden ihren Opfern unerwünschte Nacktaufnahmen. Oder sie entkleiden Frauen und Kinder mithilfe generativer KI.
Mit der Internet-Initiative müsste der Bund Regeln zum Schutz der Nutzer:innen vor sexualisierter Gewalt aufstellen. Diese würden vor allem Social Media Plattformen, aber auch die generative KI betreffen.
Demokratische Prozesse vor Manipulation schützen
Das Zusammenspiel von generativer KI und den Algorithmen auf Social Media führt dazu, dass “Fake News” sich wie ein Lauffeuer verbreiten. Die Produzent:innen von Desinformation können immer schneller überzeugendere Inhalte streuen. Demgegenüber ist das Überprüfen von Inhalten (Fakten-Check) ein zeitaufwendiger Prozess.
Wenn Desinformation Nutzer:innen breitflächig manipuliert, gefährdet das letztendlich die Demokratie. Die Internet-Initiative würde dem Bund die Aufgabe geben, die Plattformen zum Handeln zu zwingen. Die Plattformen sollen diese Risiken analysieren und ihnen entgegenwirken müssen.
Schutz vor gewaltanstiftenden oder gewaltverherrlichenden Inhalten
Auf Plattformen wie YouTube, X (früher Twitter) und TikTok werden auch gewaltverherrlichende oder gewaltanstiftende Inhalte geteilt. Mehrere Amokläufer haben Livestream-Funktionen genutzt, um ihre Taten und Ideologien möglichst stark zu verbreiten.
Auch nach den Livestreams teilten Nutzer:innen Videos davon auf Social Media, obwohl es immer wieder gelöscht wurde. Auf der anderen Seite kamen die Plattformen nicht mit dem Löschen hinterher. Mit der Internet-Initiative würden die Plattformen in die Pflicht genommen, um die Verbreitung wirksam zu verhindern – ohne Over-Blocking (Blockieren zulässiger Inhalte).
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Die Plattformen in die Pflicht nehmen
Der Bundesrat hat erkannt, dass eine Plattformregulierung notwendig ist. Doch das Gesetz hat den parlamentarischen Prozess noch vor sich und geht zu wenig weit. Die Gesetzesvorlage wird nach der Vernehmlassung womöglich angepasst und anschliessend ins Parlament übergeben.
Mit der Verankerung des Auftrags auf Verfassungsebene wird der Auftrag an die Gesetzgeberin klarer definiert. Verglichen mit dem Vorentwurf des neuen Bundesgesetzes über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG) müsste der Bund etwas gegen Cyberkriminalität unternehmen.
Neben den Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen müsste der Bund auch für neuere Technologien wie generative KI entsprechende Regeln aufstellen.
