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Online-Ratgeber

Achtung, tierisch gut versteckte Zutaten in Lebensmitteln

Käse ist aus Milch und somit vegetarisch, logisch. Und ein Apfel ist ohne Zweifel vegan, oder? Leider nein. Viele tierische Inhaltsstoffe in Lebensmitteln sind gut versteckt und nicht klar gekennzeichnet. Im Käse hat es zum Beispiel oft tierisches Kälberlab und Äpfel können mit einem Wachs aus Läusen behandelt worden sein. In diesem Ratgeber finden Sie praktische Tipps, wie Sie versteckte tierische Bestandteile erkennen und vermeiden können.

In der Schweiz gibt es klare gesetzliche Regelungen für die Bezeichnung von  «vegetarischen» oder «veganen» Lebensmitteln. Die Verordnung betreffend die Information über Lebensmittel schreibt vor, dass Produkte nur dann als «vegetarisch» oder «vegan» gelten, wenn sie keine Zutaten tierischer Herkunft enthalten. Für vegetarische Produkte gibt es jedoch Ausnahmen für Milch, Eier oder Honig. Bei der Bezeichnung «vegan» hingegen gilt, dass das Produkt keinerlei tierische Zutaten oder Verarbeitungshilfsstoffe enthalten darf.

Tierische Bestandteile, gut versteckt

Trotz dieser Regelungen können in vielen Lebensmitteln tierische Bestandteile enthalten sein, die nicht immer erkennbar sind. Dazu gehören Zutaten, die aus tierischen Rohstoffen wie Knochen, Fetten oder Haut gewonnen werden und beispielsweise in E-Nummern verborgen sein können. Konsument:innen können so nicht erkennen, ob die Produkte tatsächlich ihren Erwartungen an ein vegetarisches oder veganes Produkt entsprechen.

Labels schaffen Klarheit

Ein zusätzliches Problem ist, dass die Kennzeichnung als «vegetarisch» oder «vegan» freiwillig ist. Produkte ohne entsprechende Kennzeichnung können tierische Bestandteile wie Kälberlab oder Gelatine enthalten, ohne dass dies auf der Verpackung sicht- oder erkennbar ist. Um sicherzustellen, dass ein Produkt den vegetarischen oder veganen Standards entspricht, empfiehlt es sich, auf vertrauenswürdige und anerkannte Labels wie das grün-gelbe V-Label zu achten. Dieses Siegel garantiert, dass ein Produkt tatsächlich keine tierischen Bestandteile enthält. Informationen zu den verschiedenen Labels finden Sie auch in diesem Onlineratgeber des Konsumentenschutzes.

Wie erkennen Sie tierische Bestandteile in der Zutatenliste?

Lebensmittel enthalten neben den offensichtlichen Hauptzutaten oft auch Zusatzstoffe wie Farbstoffe, Emulgatoren, Trägerstoffe oder Konservierungsmittel. Diese Stoffe erfüllen bestimmte Funktionen und beeinflussen zum Beispiel die Haltbarkeit, Textur oder Optik. Problematisch ist: Einige dieser Zusatzstoffe werden aus tierischen Bestandteilen hergestellt, was aber nicht auf der Verpackung deklariert werden muss. Das bedeutet, dass Konsument:innen nicht erfahren, ob etwa ein Emulgator aus pflanzlichem Öl oder aus Rindertalg stammt.

Grundsätzlich sind drei Arten von solchen Zusatzstoffen zu unterscheiden:

  • E-Nummern, bei denen nicht angegeben wird, dass sie tierischen Ursprungs sind.
  • E-Nummern, die sowohl tierischen als auch pflanzlichen Ursprungs sein können.
  • Verarbeitungshilfsstoffe, die nicht mehr im Produkt nachweisbar sind und deshalb nicht deklariert werden müssen.

Hier sehen Sie die wichtigsten E-Nummern und Begriffe, die tierischen Ursprungs sein können. Zwar gibt es bei einigen Zutaten pflanzliche Alternativen, jedoch ist in den meisten Fällen nicht eindeutig ersichtlich, ob die pflanzliche oder die tierische Variante verwendet wurde.

Um bewusst auswählen zu können, ist es nützlich, sich mit den E-Nummern und Begriffen auseinanderzusetzen. Schwierig ist es bei den Stoffen, die pflanzlichen oder tierischen Ursprungs sein können. Um die Orientierung zu erleichtern, finden Sie hier eine Übersicht der häufigsten Lebensmittel, in denen diese Zusatzstoffe vorkommen können:

  • Äpfel, Birnen, Melonen und Zitrusfrüchte

Frisches Obst und Gemüse kann zur Oberflächenbehandlung mit Zusatzstoffen wie Wachsen behandelt werden. Einige dieser Oberflächenbehandlungsmittel können tierischen Ursprungs sein. So wird zum Beispiel Bienenwachs (E 901), ein Sekret der Honigbiene, verwendet, ebenso wie Schellack (E 904), der aus den Ausscheidungen der Gummischild-Lacklaus stammt. Auch die Zusatzstoffe Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren (E 471), Zuckerester von Speisefettsäuren (E 473) und Zuckerglyceride (E 474), die tierisch sein können, kommen zur Anwendung. Bei Bioprodukten ist eine solche Behandlung verboten.

  • Konfitüren, Fruchtzubereitungen und Süsswaren

Der Farbstoff Karmin (E 120) verleiht Lebensmitteln einen intensiven roten Farbton und wird aus Cochenilleschildläusen gewonnen. Sie finden ihn in der Zutatenliste vorverpackter Produkte als E 120 oder als Karmin.

  • Käse

Die Milch für die Käseherstellung gerinnt dank der Zugabe von Lab. Es wird aus den Mägen von Kälbern, Schafen oder Ziegen gewonnen. Eine pflanzliche Alternative ist mikrobielles Lab aus Mikroorganismen wie Schimmelpilzen.

  • Säfte und Weine

Gelatine aus tierischem Bindegewebe klärt Säfte und Weine, sie bindet die Schwebstoffe und wird später wieder entfernt. Bei Wein kann auch die Schwimmblase des Störs zum Einsatz kommen. Da Gelatine in diesem Fall als Verarbeitungshilfsstoff gilt, muss sie auf den Produkten nicht angegeben werden.

  • Schokolade

Schellack (E 904) oder Bienenwachs (E 901) verleihen Schokolade und schokolierten Gebäckstücken eine glänzende Oberfläche.

  • Backwaren

Manchmal wird L-Cystein (E 920) als Zusatzstoff zur Behandlung von Mehl verwendet, um die Teigkonsistenz zu verbessern und die Verarbeitung zu erleichtern. Diese Aminosäure kann beispielsweise aus Hühner- oder Entenfedern gewonnen werden.

Wie kann ich versteckte tierische Bestandteile vermeiden?

Lesen Sie beim Einkaufen die Zutatenliste immer genau. Kritische Begriffe können zum Beispiel sein: Gelatine, Glyceride, Cystein, Enzyme oder Aromen (wenn nicht als pflanzlich deklariert). Oft steht anstelle des Begriffs die korrespondierende E-Nummer. Aber Achtung: Nicht jede davon ist tierisch, und nicht jedes Lebensmittel mit versteckten tierischen Bestandteilen hat eine E-Nummer.

Grundsätzlich gilt auch: Je stärker verarbeitet ein Produkt ist (z. B. Fertigsuppen oder Aufbackwaren), desto höher ist das Risiko für versteckte tierische Inhaltsstoffe. Einige Obstsorten wie Äpfel, Zitrusfrüchte oder Melonen werden nach der Ernte mit Überzugsmitteln wie Bienenwachs (E901) oder Schellack (E904) behandelt, um sie länger frisch und glänzend zu halten. Der Schweizer Obstverband sagt, dass die Schweizer Anbieter:innen diese Methode nicht anwenden. Nichtsdestotrotz ist eine gute Alternative Bio-Obst. Dieses darf nicht mit solchen Stoffen nachbehandelt werden.

Auch Apps wie CodeCheck oder Open Food Facts können helfen. Sie erleichtern das Einkaufen, indem sie beim Scannen von Barcodes anzeigen, ob ein Produkt vegan ist. Um ganz sicher zu sein, empfiehlt es sich jedoch, direkt bei den Herstellenden nachzufragen.

Sind solche Zutaten gesundheitlich problematisch?

Die versteckten tierischen Zutaten sind nicht gesundheitsschädlich. Das Problem liegt vielmehr in der fehlenden Wahlmöglichkeit. Menschen, die sich vegetarisch oder vegan ernähren, aus religiösen Gründen besondere Ernährungsweisen pflegen (z. B. halal oder koscher) oder Allergien haben, sollen wissen, was sie konsumieren. Die fehlende Kennzeichnungspflicht erschwert es jedoch, Ernährungsentscheidungen oder persönliche Überzeugungen umzusetzen. Eine Deklarationspflicht ist daher notwendig, um Menschen mit besonderen Ernährungsbedürfnissen gerecht zu werden.