Was gehört in die Biotonne?

Nicht jeder biologisch abbaubare Abfall gehört in die grüne Tonne. Wo Sie wohnen bestimmt, was rein darf, denn jeder Wohnort hat eigene Vorgaben. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr dazu.
In der Schweiz werden jährlich etwa 154 Kilogramm organische Abfälle pro Einwohner:in verarbeitet. Es gibt unterschiedliche Sammelstellen, in denen Abfälle schliesslich landen können: in Biogasanlagen zur Energiegewinnung, in Kompostierungsanlagen zur Bodenverbesserung oder in Grüngutanlagen für die Weiterverwertung. Dabei ist aber nicht jedes biologisch abbaubare Material für jede dieser Sammelstellen geeignet. Einige Stoffe verlangsamen den Zersetzungsprozess, locken unerwünschte Tiere an oder sind für die Verarbeitung in gewissen Anlagen ungeeignet.
Was geschieht mit biogenen Abfällen?
Abfälle, welche Sie in der Biotonne oder im Grüngut entsorgen, landen in einer der rund 240 Bioabfall-Anlagen der Schweiz. Dabei spielt Ihr Wohnort eine entscheidende Rolle, in welcher Sammelstelle die Abfälle verarbeitet werden. Da die Abfallentsorgung in der Schweiz regional organisiert ist, hat jede Gemeinde oder Stadt eigene Verträge mit Entsorgungsunternehmen. Es gibt drei Arten von Bioabfall-Verwertung:
Vergärungsanlage / Biogasanlage
- Nutzt einen anaeroben Prozess (ohne Sauerstoff), um organische Abfälle zu vergären.
- Produziert Biogas, das als erneuerbare Energie genutzt werden kann.
- Verarbeitet vor allem feuchte und leicht abbaubare organische Stoffe wie Speisereste.
- Nach der Vergärung bleibt ein fester Rückstand übrig, der oft weiter kompostiert wird.
Kompostierungsanlage
- Setzt auf einen aeroben Prozess (mit Sauerstoff), bei dem Mikroorganismen organische Abfälle zersetzen.
- Ziel ist die Herstellung von Kompost, der als Dünger verwendet wird.
- Verarbeitet eine breite Palette organischer Abfälle, darunter Gartenabfälle und Küchenreste.
Grüngutanlage
- Konzentriert sich auf die Verarbeitung von pflanzlichen Gartenabfällen wie Laub, Äste und Rasenschnitt.
- Grüngut wird oft geschreddert und entweder kompostiert oder zu Mulch verarbeitet.
- Manche Grüngutanlagen kombinieren Kompostierung und Vergärung, um eine möglichst effiziente Verwertung zu erreichen.
In Städten gibt es oft eine Kombination aus Vergärungs- und Kompostierungsanlagen, während in ländliche Regionen die Verarbeitung von Grüngut in lokalen Kompostieranlagen erfolgt.
Was gehört nun in die Biotonne?
Welche Abfälle Sie in der Biotonne entsorgen dürfen, hängt von der regionalen Sammelstelle ab, die sich um die biogenen Abfälle in Ihrem Wohnort kümmert. Grundsätzlich jedoch gehören nur kompostierbare Abfälle hinein. „Kompostierbar“ bedeutet, dass ein Material durch natürliche Zersetzungsprozesse in organische Bestandteile zerfallen kann. Mikroorganismen wie Bakterien und Pilze sowie Umwelteinflüsse wie Feuchtigkeit und Temperatur sorgen dafür, dass die Substanz sich mit der Zeit abbaut und schliesslich zu nährstoffreicher Erde wird. Doch nicht alles, was als „kompostierbar“ gekennzeichnet ist, ist für die Sammelstellen in der Schweiz auch geeignet.
Nachfolgend finden Sie eine Liste von Substanzen, die Sie normalerweise in der Biotonne entsorgen dürfen. Welche Regelungen in Ihrer Gemeinde gelten, können Sie auf der Webseite Ihrer Gemeinde oder Ihrer Sammelstelle nachlesen. Ausserdem bietet der Fachverband Kompostforum Schweiz zusätzliche Informationen, Beratungen und Veranstaltungen zum Thema Kompost.
Das darf in die Biotonne
- Gartenabfälle: Rasen-, Wiesen-, Strauch- und Baumschnitt, Laub, Unkraut, Schnittblumen, Stauden von Blumen und Gemüse, Fallobst, Balkon- und Topfpflanzen (ohne Gefäss)
- Küchenabfälle aus dem Haushalt: Rüstabfälle, Kaffeesatz, Teekraut (ohne Beutel, Schnur und Papier), Eierschalen, Obst, Gemüse, Salat, Brot, Fruchtsteine, Kaffeekugeln (ohne Verpackung)
- Speisereste aus dem Haushalt (nur in kleinen Mengen): Gebäck, Getreideprodukte, Reis, Hülsenfrüchte, Käse, Eier, Milchprodukte (ohne Zusatzstoffe)
- Anderes: Kleine Mengen Mist von pflanzenfressenden Kleintieren (z.B. Kaninchen) inkl. Federn, Stroh, Heu, Sägemehl (aus unbehandeltem Holz), Palmblatt-Geschirr ohne Beschichtung, Bioabfallbeutel mit Gitterdruck
Hier gibt es regionale Unterschiede
Bei einigen Abfällen müssen Sie vorgängig die Vorgaben der jeweiligen Gemeinde oder der Sammelstelle beachten. Regionale Unterschiede, ob eine Entsorgung in der Biotonne erlaubt ist, gibt es insbesondere bei folgenden Produkten:
- Schalen von Südfrüchten (beispielsweise Bananen oder Zitrusfrüchte)
- Fisch- und Fleischabfälle (auch Knochen)
- Kochfett und Saucen
- Gekochte Speisereste (insbesondere fettige und stark gewürzte Speisen können die Kompostierung stören)
- Neophyten und Pflanzen mit Krankheiten
- Mineralische Abfälle wie kleine Steine, Sand oder Blähtonkügelchen
- Erde (insbesondere mit Tierkot, Pestiziden oder anderen Verunreinigungen)
- Baumschnitt grösser als 10 cm Durchmesser
- Eierkartons
Das gehört auf keinen Fall in die Biotonne
- Jeglicher nicht organischer oder nicht biogener Abfall wie z.B. Glas, Metall, Kunststoffe etc.
- Plastik und Plastiksäcke (auch nicht aus rezykliertem Plastik)
- Kompostierbare Produkte wie Geschirr und Füllmaterial, ausser kompostierbare Bioabfallsäcke mit Gitternetzaufdruck!
- Kompostierbare Kleider
- Säcke und Verpackungen aus Papier
- Papier- und Taschentücher
- Verpackte Lebensmittel
- Altholz
- Wurzelstöcke/Baumstümpfe
- Asche
- Zigaretten
- Teebeutel aus Bio-Kunststoff
- Kaffeekapseln aus Aluminium, Kunststoff oder kompostierbarem Kunststoff (BAW)
- Staubsaugerbeutel
- Fäkalien von fleischfressenden Tieren wie Hunden oder Katzen
- Infektiöse Abfälle wie Binden, Windeln oder Verbandsmaterial
- Medikamente
- Blumentöpfe und Steckschaum
- Buchsbäume (vom Buchsbaumzünsler befallen)
- Christbäume
- Grosse Steine
- Katzenstreu
- Muschelschalen
- Speise- und Mineralöl
Vorsicht: “biologisch abbaubar” heisst nicht “kompostierbar”
Viele Unternehmen werben mit dem Versprechen „kompostierbar“, um sich ein umweltbewusstes Image zu geben. Auch das Haushaltspapier Plenty steht in der Kritik: Der Konsumentenschutz hat aufgrund möglicher Irreführung Beschwerde eingereicht. Generell dürfen Sie Produkte aus biologisch abbaubaren Werkstoffen, wie zum Beispiel kompostierbare Kaffeekapseln, Haushaltspapier, Einweggeschirr aus Maisstärke oder Produkte und Verpackungen aus 100% Faserprodukten, nicht in der Biotonne entsorgen. Sammelstellen können diese Produkte nicht als kompostierbar erkennen und müssen sie deshalb mühsam per Hand aussortieren. Dies führt zu einem hohen personellen und technischen Mehraufwand.
Einzig Bioabfallbeutel mit Gitterdruck stellen eine Ausnahme dar: Diese Beutel sind so konzipiert, dass sie sich mit moderner Sortiertechnologie leicht von herkömmlichen Plastiktüten unterscheiden lassen. Dies trägt zur Effizienz der Abfallverwertung bei und reduziert das Risiko von Verunreinigungen. Die automatische Erkennung funktioniert so gut, dass viele Sammelstellen diese Säcke mittlerweile akzeptieren.
Eine umweltgerechte Entsorgung trägt wesentlich zum Schutz unserer Ressourcen bei, daher finden Sie hier mehr Tipps zur korrekten Abfallentsorgung.
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