Unkrautvernichtungsmittel mit Glyphosat: Bei Landi fehlen online wichtige Informationen

Glyphosat, ein umstrittenes Unkrautvernichtungsmittel, wurde bereits vor Jahren von vielen Geschäften aus dem Sortiment genommen. Ein Stichprobentest des Konsumentenschutzes hat gezeigt, dass die Landi und kleinere Anbieter:innen, welche das Breitbandherbizid noch verkaufen, ungenügend informieren. Insbesondere im Online-Kauf sind Informationen über Anwendungseinschränkungen kaum auffindbar – und im Online-Shop der Landi gar nicht erst vorhanden. Der Konsumentenschutz fordert, glyphosathaltige Mittel nicht mehr zu verkaufen.
Glyphosat steht seit Jahren in der Kritik. Die Weltgesundheitsorganisation WHO hat es bereits 2015 als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft. Zudem belastet das Mittel Gewässer, Böden und die Pflanzen- und Tierwelt. Wissenschaftliche Studien, die Glyphosat eine geringe Gefährlichkeit zuschreiben, sind zunehmend umstritten, da Berichte über manipulierte Forschungsergebnisse aufgedeckt wurden. Der Konsumentenschutz fordert seit Jahren ein Verbot dieses Unkrautvernichtungsmittels. Insbesondere in privaten Gärten hat das problematische Mittel nichts zu suchen, da keine wirtschaftliche Notwendigkeit besteht und Privatpersonen nicht geschult sind, solche Mittel korrekt zu verwenden.
Ungenügende Hinweise im Landi Online-Shop
Leider ist Glyphosat in der Schweiz für Privatpersonen noch immer zugelassen. Grosse Bau- und Gartencenter wie Jumbo, Bauhaus, Obi oder Hornbach haben Produkte wie Roundup zwar vor Jahren aus dem Verkauf genommen. Erhältlich ist das Produkt aber noch in zahlreichen Landi-Filialen oder bei kleineren Anbieter:innen.
Um Roundup anzuwenden, gibt es jedoch Einschränkungen. Seit 2001 besteht zum Schutz des Grund- und Trinkwassers ein generelles Anwendungsverbot auf und an Strassen, Wegen und Plätzen, da die Substanzen von dort leicht in Gewässer gelangen können. Auch auf Dächern, Terrassen und auf Lagerplätzen ist der Einsatz verboten.
Testkäufe des Konsumentenschutzes in Landi-Filialen zeigen: In den Läden wurde die Kundschaft spätestens an der Kasse mündlich über die korrekten Einsatzbereiche informiert. Der Landi-Online-Shop hingegen erwähnt die Verbote überhaupt nicht. Stattdessen wird Roundup dort als «ideal für den Hausgarten» beworben. Erst nach Kauf des Produktes sind die Anwendungsverbote auf der Roundup-Flasche ersichtlich, allerdings in winziger Schrift und erst nachdem die rückseitige Etikette abgelöst und aufgeklappt wurde.
Beim Online-Kauf in anderen Filialen müssen Konsument:innen die Informationen mühsam in den Produktbeschreibungen suchen.
Klare Verhältnisse schaffen
Bei Privatpersonen besteht kein wirtschaftlicher Druck, möglichst ertragreich zu arbeiten.
Eine klare, unmissverständliche Information – sowohl vor Ort wie online – über Anwendungsverbote sowie Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen ist unabdingbar. Der Konsumentenschutz fordert Landi und die kleineren Anbieter:innen auf, klar zu informieren oder – noch besser – die Produkte endlich aus dem Sortiment zu nehmen. Denn in privaten Gärten kann das problematische Mittel mit einer biologischen Alternative ersetzt werden.