Online-Dating: ElitePartner kuscht als Konsumentin klagt

Claudia S. klagte mit der Unterstützung des Konsumentenschutzes und des Beobachters das von ElitePartner beauftragte Inkassounternehmen an. Darauf zog dieses die Betreibung zurück – leider! Denn ein Rechtsurteil könnte dieser gängigen Masche von Partnervermittlungen endlich einen Riegel vorsetzen. Deshalb haben wir uns zum Ziel gesetzt, eine gerichtliche Beurteilung erwirken. Helfen Sie uns dabei und melden Sie uns Ihre Erfahrung mit Parship & Co!
Diese Geschichte fing an, wie viele andere zuvor. Caroline S. schliesst online ein Abonnement bei der Partnervermittlung ElitePartner (PE Digital GmbH) ab. Nach reiflicher Überlegung tritt sie wenige Tage später vom Vertrag zurück und lässt den Betrag von 500 Franken durch ihr Kreditkarteninstitut zurückbuchen. Die Konsumentin hat korrekt und nach gültigem Recht gehandelt. ElitePartner kümmert das wenig, der Anbieter besteht darauf, dass die Kundin erst nach Ablauf ihrer Jahresmitgliedschaft kündigen dürfe. Als sich die Kundin weigert, bietet die Partnervermittlung ihr eine Preisreduktion von 20 % an. Die Kundin bleibt dabei und erhält mehrmalig eine Zahlungsaufforderung – zuletzt durch die Inkassofirma infoscore AG. Mittlerweile beläuft sich die Forderung auf 750 Franken. Der Fall mündet zunächst in eine Betreibung und führt aufgrund von Versäumnissen schlussendlich zu einer Pfändungsankündigung.
Caroline S. klagt gegen Inkasso-Firma
Wo viele Konsumentinnen und Konsumenten aufgegeben hätten, bleibt Caroline S. standhaft. Denn sie ist überzeugt davon, dass sie eine von vielen Geschädigten ist und sich etwas ändern muss, wie sie gegenüber dem Beobachter klarstellt. Also reicht Caroline S. beim Gericht eine negative Feststellungsklage ein. Damit das Gericht die Klage überhaupt prüft, muss die Klägerin einen Gerichtskostenvorschuss von 650 Franken (bei einer Streitsumme von nur 750 Franken) leisten. Der Konsumentenschutz und der Beobachter tragen die Kosten und bürgen für weitere – ein Kernproblem solcher Fälle.
Denn viele Konsumentinnen und Konsumenten finden die Prozesskosten unverhältnismässig gegenüber der Streitsumme oder sie können sie sich schlichtweg nicht leisten. Ein weiterer Beweis dafür, dass der Zugang zum Recht in der Schweiz für viele aufgrund der hohen Kostenrisiken verbaut ist. Dabei würde ein Rechtsurteil endlich Klarheit über die Gesetzeslage schaffen und der Masche der Partnervermittlungen ein Ende setzen.
«Ich bin mir sicher, dass vielen das Gleiche passiert wie mir. Wenn alle immer einknicken und bezahlen, macht ElitePartner immer so weiter.»
– Caroline S.
Inkasso zieht Forderung zurück
Zum Bedauern aller Involvierten auf der Konsumentenseite zieht das Inkassounternehmen die Betreibung zurück und macht das Gerichtsverfahren damit gegenstandslos. ElitePartner trägt zwar die Prozesskosten und leistet eine minimale Entschädigung, jedoch bleibt die Rechtslage damit schwammig. Somit können Partnervermittlungen weiterhin darauf spekulieren, dass Betroffenen der Gerichtsweg zu aufwendig und zu teuer ist. Die Masche wird bleiben.
Die Gesetzeslage ist eigentlich klar
Der Konsumentenschutz vertritt die Ansicht, dass für Partnervermittlungen, bei denen ein Persönlichkeitstest durchgeführt wird und Partnervorschläge gemacht werden, die Spezialregelungen gemäss Art. 406a ff. OR gelten. Somit besteht ganz klar ein Widerrufsrecht. Selbst wenn die Spezialregelungen nicht anwendbar wären, so würde der Vertrag mit der Partnervermittlung als Auftrag qualifiziert. Aufträge können gemäss Art. 404 OR jederzeit widerrufen und gekündigt werden. Der Artikel ist zwingend und kann nicht vertraglich abgeändert oder ausgeschlossen werden. Das bedeutet, dass die Partnersuchenden den Vertrag auf jeden Fall jederzeit kündigen können. Auch lange Kündigungsfristen und automatische Vertragsverlängerungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind damit ungültig.
Wir wehren uns – für Sie und mit Ihnen
Der vorliegende Fall hat gezeigt, wie wichtig es ist, dass unklare Rechtsgrundlagen durch eine Rechtsprechung präzisiert werden müssen. ElitePartner hat deshalb versucht, eine gerichtliche Beurteilung zu vermeiden, weil der Anbieter sich vor einem für ihn ungünstigen Ausgang fürchtet. Denn nach wie vor erhalten der Konsumentenschutz sowie der Beobachter zahlreiche Meldungen von Geschädigten. Deshalb halten wir an dem Vorhaben fest!
In Zusammenarbeit mit dem Beobachter möchten wir eine gerichtliche Beurteilung der Rechtslage erwirken. Dazu brauchen wir Ihre Hilfe! Melden Sie uns Ihre Erfahrungen mit Partnervermittlungs-Plattformen, damit wir die Rechtslage in der Schweiz ein für alle Mal zugunsten der Konsumentinnen und Konsumenten beeinflussen können. Ihre Angaben werden vollständig vertraulich behandelt und weder gespeichert noch weitergegeben. Es werden keine rechtlichen Schritte unternommen ohne Ihr Einverständnis.
Weitere Informationen zum Thema: