Telmed-Versicherte: Bei diesen Krankenkassen drohen ohne Vorwarnung massive Sanktionen

Mit dem Wechsel zu einem Telmed-Modell lässt sich in der Grundversicherung viel Geld sparen. Werden die Auflagen nicht eingehalten, drohen den Versicherten jedoch Sanktionen und enorme Zusatzkosten. Der Krankenkassen Fairness-Check des Konsumentenschutzes zeigt: Bei Assura, Concordia, Helsana, KPT, SWICA und Visana drohen gemäss Versicherungsbedingungen bereits beim ersten Verstoss äusserst kostspielige Sanktionen – ohne Vorwarnung.
Wer sich in der Grundversicherung für ein Telmed-Modell entscheidet, kann pro Jahr über 1700 Franken an Prämien sparen. Im Gegenzug müssen sich Versicherte vor einer Behandlung – mit Ausnahme von Notfällen – bei einem Callcenter melden und das Vorgehen absprechen. Während die Vorteile dieser Modelle (z.B. Erreichbarkeit rund um die Uhr und gewisse Ausnahmen) prominent beworben werden, sind die drohenden Sanktionen oft nur im Kleingedruckten erwähnt. In diesen Versicherungsbestimmungen regeln die Krankenkassen, wie sie Versicherte sanktionieren können, wenn diese gegen die Regeln verstossen.
Vergleich von Telmed-Modellen der zehn grössten Krankenkassen
Der Konsumentenschutz hat die Telmed-Modelle der zehn grössten Krankenkassen mithilfe des Krankenkassen Fairness-Checks analysiert. Besonders unfair ist, dass viele Krankenkassen bereits ab dem ersten, allenfalls versehentlichen Verstoss harte Sanktionen vorsehen, welche für die Versicherten sehr hohe Kosten zur Folge haben können. Dies ist gemäss den Versicherungsbedingungen bei Angeboten von Assura, Concordia, Helsana, KPT, SWICA und Visana der Fall. Concordia, Helsana und KPT teilen mit, dass die möglichen Sanktionen nur teilweise und mit Vorwarnung umgesetzt werden. Die CSS, Mutuel, Philos und Sanitas verzichten bei Telmed-Modellen gänzlich auf Sanktionen ohne Vorwarnung.
«Es ist inakzeptabel, dass Versicherten ohne Vorwarnung Tausende von Franken an Behandlungskosten oder zusätzlichen Prämien aufgebrummt werden können», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes. «Wir fordern die Krankenkassen auf, ihre Sanktionsregeln fairer auszugestalten und transparenter zu kommunizieren.»
Mögliche Sanktionen bei Verstoss gegen Telmed-Regeln (gemäss Versicherungsbedingungen)
Grundsätzlich gibt es zwei Arten von folgenschweren Sanktionen für die Versicherten:
Umteilung in das Standardmodell: Versicherte werden aus dem Telmed-Modell ausgeschlossen und stattdessen in das Standardmodell umgeteilt, was höhere Prämien zur Folge hat. Entsprechend sind die Zusatzkosten höher, je früher im Jahr die Umteilung erfolgt. Besonders streng ist hierbei die Sanktionsregel des Angebots «Tel Care» der Visana: Sie verpflichtet die sanktionierten Versicherten, die Prämiendifferenz sogar rückwirkend ab Anfang Jahr zu zahlen. Das heisst, wer sich das ganze Jahr über vorbildlich an die Regeln hält, aber zum Beispiel im Weihnachtsstress zweimal vergisst, vor einem Arztbesuch das Callcenter zu kontaktieren, muss die gesamte Prämiendifferenz (je nach Prämienregion über 1000 Franken) nachzahlen. Und dies, obwohl er oder sie während 11 Monaten auf die freie Arztwahl verzichtet hatte.
Kosten: Je nach Versicherung bis 1700 Franken pro Jahr
Verweigerung der Leistungsvergütung: Versicherungen weigern sich, die Kosten von Behandlungen, Untersuchungen oder Medikamenten zu übernehmen, obwohl diese gemäss dem gesetzlich festgelegten Leistungskatalog der Grundversicherung versichert sind. Die Patienten müssen die Kosten vollumfänglich selbst bezahlen. Einzelne Krankenkassen begrenzen die Höhe dieser Sanktion: Bei «Callmed» der CSS zahlen sanktionierte Versicherte maximal 500 Franken pro Rechnung, bei «KPTwin.easy» und «KPTwin.win» der KPT werden «nur» 50% der Behandlungskosten auf die Versicherten überwälzt.
Kosten: Je nach Behandlung/Untersuchung Tausende von Franken
Krankenkassen Fairness-Check
Mit dem Krankenkassen Fairness-Check des Konsumentenschutzes lassen sich die Versicherungsbedingungen aller angebotenen Telmed-, HMO- und Hausarztmodelle auf Sanktionen überprüfen. Die Applikation zeigt den gesamten Text an und markiert die relevanten Stellen.
Weitere Informationen unter: www.konsumentenschutz.ch/fairness-check
Krankenkassenwechsel bis Ende November
Die Kündigung der bisherigen und Anmeldung bei der neuen Krankenkasse ist innert Minuten erledigt. Achtung: Die Kündigung muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei der aktuellen Krankenkasse eintreffen.
Weitere Informationen und Prämienvergleich unter: www.konsumentenschutz.ch/praemienvergleich