Endlich: Hohe Roaming-Rechnungen sind Geschichte!
Hohe Handy-Rechnungen nach Auslandaufenthalten gehören endlich der Vergangenheit an: Nach Verhandlungen mit dem Konsumentenschutz hat Salt heute als letzter der drei grossen Anbieter neue Abos lanciert, die wirksam vor hohen Roaming-Kosten schützen. Der Konsumentenschutz hat sich seit Jahren gegen hohe Roaming-Rechnungen engagiert und freut sich, dass dieses Problem nun vom Tisch ist.
Bei den heute vorgestellten neuen Handy-Abos von Salt ist die Internetnutzung im Ausland nur noch möglich, wenn das Datenguthaben im Abo inbegriffen ist oder zu einem fixen Betrag im Vorfeld gekauft wird – damit sind die Kunden wirksam vor hohen Roaming-Rechnungen geschützt. Neu ist dieses Prinzip nicht, Swisscom und Sunrise haben bereits vor Salt auf ein solches System umgestellt, dennoch bedeutet dieser Schritt eine Zeitenwende: «Hohe Roaming-Rechnungen waren jahrelang ein Dauerbrenner. Es gab Zeiten, da hatten die Konsumenten nach den Ferien im Ausland Rechnungen von mehreren tausend Franken und wussten nicht, wie sie diese bezahlen sollten. Wir sind froh, dass wir nun auch mit Salt eine Lösung gefunden haben und dieses Problem endlich für alle Telekom-Kunden gelöst ist», sagt Sara Stalder, Geschäftsleiterin des Konsumentenschutzes.
Hohe Tarife und mangelnde Kostenkontrolle
Laut Stalder führte lange Zeit vor allem die Internetnutzung (Datenroaming) im Ausland zu extrem hohen Rechnungen nach Auslandaufenthalten: «Die Tarife im Ausland sind um ein Vielfaches höher als in der Schweiz, zudem ist es für die Kunden schwierig abzuschätzen, welche Datenmenge sie schon verbraucht haben. So kam es immer wieder zu gesalzenen Rechnungen, teilweise im vierstelligen Bereich.»
Zwei sich ergänzende Lösungen: Kostenlimiten und Optionen
Einen Lichtblick gab es 2011 – Swisscom führte als erster Anbieter in der Schweiz eine Kostenlimite beim Roaming ein: Sobald ein bestimmter Rechnungsbetrag erreicht ist, wird das Roaming automatisch blockiert. Nach Gesprächen mit dem Konsumentenschutz folgten Sunrise und Orange (heute Salt) dem Beispiel (siehe Ende des Dokuments). Dank dem Engagement des Konsumentenschutzes ist seit Juli 2021 jeder Telekom-Anbieter verpflichtet, eine Roaming-Kostenlimite für Daten und Telefonie anzubieten, deren Höhe die Kunden zudem selber einstellen können.
Neben der Kostenlimite brachte die Einführung von im Abo inbegriffenem Roaming-Guthaben sowie insbesondere Optionen eine wirksame Kostenkontrolle: Optionen sind im Prinzip ein Roaming-Prepaid. Ein Kunde kauft vorgängig zum Beispiel eine bestimmte Menge an Daten zu einem festgelegten Preis. Die Ausgaben für das Roaming sind so im Vornherein bekannt und kontrollierbar. Laut Stalder sei zudem wichtig gewesen, dass die meisten Anbieter dazu übergegangen seien, Datenroaming nur noch mit dem Kauf von Optionen zu ermöglichen. «Die Internetnutzung, bei der sich die Kosten je nach Verbrauch aufsummieren, falls keine Option gelöst wurde oder diese aufgebraucht war, war somit ausgeschlossen.»
Kostenlimite als notwendige Ergänzung
Trotz Optionen bleibt laut Stalder die Kostenlimite jedoch unverzichtbar: «Die Kostenlimite greift nicht nur beim Datenroaming, sondern auch bei Anrufen. Zudem verhindert sie hohe Rechnungen von Anbietern, bei denen die Internutzung im Ausland nach wie vor auch ohne Option möglich ist.» Laut Stalder sei dies unter anderen der Fall bei UPC, bei älteren Abos und Prepaid-Lösungen von yallo und Lebara, der Salt-Marke GoMo sowie bei allen Salt-Kunden, die nicht auf die heute vorgestellten Abos umsteigen. Falls die Kunden die Kostenlimite nicht ändern, kommt die voreingestellte Limite zum Tragen. Diese ist bei Kunden von Sunrise (100 Fr.) und Swisscom (200 Fr.) vergleichsweise tief, am höchsten ist sie bei Salt mit 500 Franken, wie eine Analyse des Konsumentenschutzes zeigt. «Salt-Kunden mit bestehenden Abos sollten unbedingt eine tiefe Roaming-Kostenlimite festlegen. Der Konsumentenschutz empfiehlt 0 Franken fürs Datenroaming und 50 Franken für Anrufe».
Fazit
Laut Sara Stalder gibt es beim Roaming immer noch überteuerte Tarife, hohe Roaming-Rechnungen gehören jedoch der Vergangenheit an: «Beim Roaming greifen die Telekom-Anbieter kräftig zu. Die Margen sind teilweise immer noch extrem hoch. Die Zeit der Rechnungsschocks nach Auslandaufenthalten ist jedoch endlich vorbei. Wer heute ein Abo oder Prepaid-Vertrag abschliesst, ist bei allen Anbietern wirksam vor hohen Roaming-Rechnungen geschützt.»
Weiterführende Informationen:
Tipps, um sich vor hohen Roaming-Kosten zu schützen
Vergleich der Standardlimiten bei Abo-Kunden
Meilensteine im Kampf gegen hohe Roaming-Rechnungen (siehe unten)
Meilensteine im Kampf gegen hohe Roaming-Rechnungen
2010: Einführung des Roaming-Info-SMS:
Wenn sich ein Handy in ein ausländisches Netz einwählt, müssen dem Besitzer die in diesem Land geltenden Roaming-Tarife per SMS mitgeteilt werden.
Ab ca. 2010-2022: Verbreitung von Optionen und Roaming-Guthaben
Optionen werden wichtiger, die Standardtarife werden bei vielen Anbietern sukzessive abgeschafft. Bei einigen Abos gibt es im Abopreis enthaltene Roaming-Guthaben.
2011: Einführung Kostenlimite
Swisscom führt eine Kostenlimite beim Roaming ein. Nach Verhandlungen mit dem Konsumentenschutz folgen Sunrise (2011) und auch Salt (2013), damals noch unter der Marke «Orange» aktiv.
2017-2021: Revision Fernmeldegesetz und Fernmeldeverordnung
Das revidierte Fernmeldegesetz und die revidierte Fernmeldeverordnung traten im Jahr 2021 in Kraft und verbesserten den Konsumentenschutz wie folgt:
- Pflicht zur Einführung einer Roaming-Kostenlimite, die der Kunde selber einstellen kann.
- Die Webseite, auf der Roaming-Pakete gekauft werden können (oft als «Cockpit» bezeichnet), muss auch über WLAN aufrufbar sein. Damit wird verhindert, dass im Ausland Kosten für die Nutzung des Mobilfunknetzes anfallen, bevor überhaupt ein günstiges Paket gebucht werden konnte.
- Die besonders teuren Roaming-Dienstleistungen für Flugzeuge oder auf dem offenen Meer (Fähren, Kreuzfahrtschiffe) müssen standardmässig ausgeschaltet sein.
- Roaming-Pakete müssen mindestens 12 Monate gültig sein. Früher verfielen sie oft nach 30 Tagen, auch wenn sie nicht vollständig aufgebraucht wurden.
- Telekomanbieter müssen Telefongespräche sekundengenau und die Internetnutzung kilobytegenau abrechnen. Bisher durften sie grosszügig aufrunden und ein Gespräch mit einer Dauer von beispielsweise 1 Minute und 1 Sekunde als zweiminütiges Gespräch verrechnen, bzw. die Datennutzung auf ganze Megabyte aufrunden.
Juli 2021: Wingo, Coop Mobile und M-Budget Mobile senken Standardlimite
Nach Kritik des Konsumentenschutzes senken Wingo, Coop Mobile und M-Budget Mobile die voreingestellte Roaming-Kostenlimite (Standardlimite) von 500 auf 200 Franken.
Oktober 2021: Salt senkt Standardlimite
Salt senkt auf Druck des Konsumentenschutzes Kostenlimite von 1000 auf immerhin 500 Franken, aufgeteilt zu je 250 Franken für Daten, bzw. Telefonie/SMS.
Juli 2022: Neue Salt-Abos
Salt führt neue Abos mit besserem Schutz vor hohen Roaming-Rechnungen ein.
