Wie kann ich meine Organe spenden?

Wenn Sie Ihre Organe spenden möchten, können Sie dies heute in einer Patientenverfügung oder in einem Organspendeausweis festhalten. Mit der Patientenverfügung des Konsumentenschutzes erhalten Sie auch einen Organspendeausweis im Kreditkartenformat, den Sie ausfüllen und immer auf sich tragen können
In der Schweiz können Herz, Lunge, Leber, Niere, Dünndarm und Bauchspeicheldrüse gespendet werden. Ebenfalls können Gewebe, wie beispielsweise Augenhornhäute, Blutgefässe oder Herzklappen, transplantiert werden. Nieren und Teile der Leber können auch von lebenden Spender stammen. Gemäss Transplantationsgesetz gilt als Todeskriterium der irreversible Ausfall der Funktionen des Gehirns einschliesslich des Hirnstamms (Hirntod). Weitere Informationen (Swisstransplant)
Wenn Sie möchten, können Sie auch bestimmte Organe, Gewebe oder Zellen von der Spende ausschliessen.
Nebst der Organspende können Sie in der Patientenverfügung auch andere wichtige Anweisungen für den Krankheitsfall, Unfall oder Tod festhalten: z.B. Anwendung medizinischer Massnahmen und Langzeitpflege, Vertretungspersonen und Vertrauensärztinnen.
Patientenverfügung mit Organspendeausweis bestellen
Sterbeverfügung bestellen
Patientenverfügung mit Organspendeausweis bestellen
Benötigen Sie weitere Informationen? Vereinbaren Sie einen Beratungstermin: