Online-Ratgeber
Was tun, wenn meine Airline groundet und Konkurs geht?

Nach dem Grounding einer Airline stehen viele Passagiere mit wertlosen Tickets da. Wer über ein Reisebüro gebucht hat, wird vermutlich glimpflich davonkommen, da dieses sich um einen alternativen Flug kümmern wird. Wer über eine Buchungsplattform oder direkt bei der Airline gebucht hat, muss seine Forderung jedoch im Rahmen des Schuldnerrufs aktiv anmelden.
Buchung über ein Reisebüro
- Wenn Sie über ein Reisebüro gebucht haben, setzen Sie sich mit dem Reisebüro / der Buchungsstelle in Verbindung. Das Reisebüro wird sich bei einer gebuchten Pauschalreise um eine Flugalternative kümmern.
- Kann kein zumutbarer Alternativeflug gefunden werden, so haben Sie das Recht auf Kostenrückerstattung. In einem solchen Fall wird die gesamte gebuchte Reise ins Wasser fallen, wodurch der Anspruch auf Rückersattung der gesamten Reisekosten entsteht.
- Falls der Reiseveranstalter ein Schweizer Reisebüro ist, kann man sich bei Schwierigkeiten mit dem Reisebüro an den Ombudsman der Schweizer Reisebranche wenden.
Buchung über Buchungsplattform im Internet
- Wir empfehlen, auf jeden Fall die Buchungsstelle zu kontaktieren. Falls jedoch die Reise über eine Buchungsplattform im Internet gebucht wurde, ist diese meistens kein Reiseveranstalter, sondern nur ein Vermittler. Das heisst, dass die Situation für Sie dieselbe ist, wie wenn Sie direkt bei der Fluggesellschaft gebucht hätten:
Buchung direkt bei der Airline
- Grundsätzlich werden die Passagiere bei Insolvenz einer Fluggesellschaft, wenn der Flugbetrieb eingestellt ist, ihre Forderungen (wie z.B. Ticketkosten) im Rahmen des Konkursverfahrens anmelden müssen. Es liegt an Ihnen, sich rechtzeitig und laufend zu informieren, so dass Sie den Schuldenruf nicht verpassen. Wenn der Schuldenruf erfolgt, deponieren Sie Ihren Anspruch bei der Insolvenzverwaltung.
- Prüfen Sie auch Ihren Versicherungsschutz. Allenfalls haben Sie eine Annullationskostenversicherung für den Insolvenzfall abgeschlossen.
- Falls die Ticketgebühren mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, kontaktieren Sie mit Vorteil Ihre Kreditkartengesellschaft. Diese erstattet bei einem Grounding einer Airline unter bestimmten Umständen die Ticketkosten.
Diese Möglichkeiten sind als Alternativen zu verstehen. Es besteht selbstverstänlich lediglich ein einmaliger Anspruch auf Kostenrückerstattung.
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