Reisebüro konkurs: Sind Gutschein noch immer gültig?

Ihre Reise wurde annulliert und das Reisebüro gibt Ihnen als Ersatz einen Gutschein? Dann ist es ratsam, diesen möglichst schnell einlösen. Wir erklären Ihnen wieso.
Wenn eine bereits gebuchte Reise annulliert wurde und Sie als Wiedergutmachung von Ihrem Reisebüro einen Gutschein erhalten haben, ist es ratsam, wenn Sie diesen Gutschein möglichst bald einlösen. Denn: Die Reisebranche-Garantiefonds decken Forderungen aus Gutscheinen nicht ab und würden darum Ihren Schaden nicht übernehmen.
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Wenn Sie aber bei dem betreffenden Reisebüro spätere Reise buchen und mit dem Gutschein bezahlen, ist Ihr Schaden bei einem allfälligen Konkurs des Reisebüros durch diese Fonds gedeckt (da sie die “Gutschein-Reise” noch rechtzeitig, bei Bestehen des Reisebüros, gebucht haben).
Weitere Antworten zu Reiseannullationen finden Sie in diesem Ratgeber-Beitrag.
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