Die Sterbeverfügung

Neben der Patientenverfügung und dem Vorsorgeauftrag gibt es weitere Instrumente zur Vorsorgeplanung: die Sterbeverfügung und die Verfügung von Todes wegen. Diese sollten nicht durcheinandergebracht und klar abgegrenzt werden.
In Ihrer Sterbeverfügung äussern Sie Wünsche und Anordnungen rund um den eigenen Tod. Sie legen darin beispielsweise den Sterbeort fest und bestimmen Ihre Sterbebegleitung, die Art Ihrer Bestattung, aber auch administrative Belange, wie die Beschreibung, wo Sie Ihre Dokumente versorgt haben. Sie entlasten Ihre Angehörigen, da diese somit Ihre Wünsche kennen und gewisse Entscheidungen bereits getroffen und festgehalten sind.
Die Sterbeverfügung ist nicht gesetzlich geregelt und kann sowohl in einer Patientenverfügung oder einem Vorsorgeauftrag enthalten als auch separat abgefasst sein. Es empfiehlt sich, dass man sie am Schluss einer Patientenverfügung eingliedert.
Verfügungen von Todes wegen
Wichtig zu erwähnen ist, dass Anordnungen über Ihr Erbe (sog. Verfügungen von Todes wegen), nicht Teil einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrages sein sollten. Möchten sie solche Anordnungen bezüglich ihres Nachlasses treffen, müssen Sie ein Testament oder ein Erbvertrag gemäss den gesetzlichen Vorschriften verfassen.
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