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SwissPass: Automatische Vertragsverlängerung und Kündigung

Wer sein Abonnement bei den SBB nicht erneuern will, muss rechtzeitig kündigen sonst kommt es zu einer automatischen Vertragsverlängerung.

Vor der Einführung des SwissPass wurde das Halbtax oder ein Generalabonnement GA nicht automatisch verlängert. Sie liefen nach Ablauf der Geltungsfrist aus. Mit dem SwissPass ist dies nun anders. Wer sein Abonnement nicht erneuern will, muss rechtzeitig kündigen. Wer den Kündigungstermin verpasst, ist verpflichtet, das Halbtax erneut für ein Jahr oder das GA für mindestens einen Monat zu bezahlen. Das kann, je nach Abo, zwischen CHF 170.- und CHF 440.- kosten.

Halbtax

Wer ein Halbtax kauft, schliesst mit den SBB einen Vertrag für ein Jahr, der sich automatisch verlängert. Das Halbtax müssen Sie bis spätestens einen Monat vor der jährlichen, automatischen Verlängerung kündigen. Zwei Monate vor dem letztmöglichen Kündigungstermin erhalten Sie eine Rechnung, welche zugleich eine Kündigungserinnerung ist. Aber Achtung: Kaufen Sie das Halbtax mit der Zahlungsart eBill, erhalten Sie nur die elektronische Rechnung in ihrem E-Banking, aber keine Kündigungserinnerung. Nur bei einem Todesfall, einer ärztlich bescheinigten Reiseunfähigkeit oder einem Wechsel auf ein GA können Sie den Vertrag vorzeitig auflösen.

Es empfiehlt sich daher, auf swisspass.ch eine E-Mail- oder SMS-Erinnerung einzurichten. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.

Halbtax PLUS

Das Halbtax PLUS funktioniert wie ein Prepaid-Abo. Sie können verschiedene Guthabenpakete kaufen. Diese bestehen jeweils aus einer einbezahlten Kund:inneneinlage sowie einem festgelegten Bonus. Beispielsweise bezahlen Sie beim Halbtax PLUS 1000 den Betrag von CHF 800.- ein und erhalten ein Guthaben von CHF 1000.-, welches Sie innerhalb eines Jahres für digitale Ausgaben im öffentlichen Verkehr verwenden können.

Mit dem Kauf eines Halbtax PLUS schliessen Sie einen unbefristeten Vertrag ab. Das Guthaben verlängert oder erneuert sich jedoch nicht automatisch, sondern läuft nach zwölf Monaten ab. Haben Sie nach diesem Jahr noch Guthaben übrig, erhalten Sie die restlichen Kund:inneneinlagen zurück, jedoch verfällt der Bonusbetrag. Auch wenn Sie den Vertrag vorzeitig kündigen, erhalten Sie Ihre Kund:inneneinlagen zurück.  Eine vorzeitige Kündigung, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat, ist nur am Schalter, schriftlich per Brief oder telefonisch beim SBB Conact Center unter 0848 44 66 88 (CHF 0.08/Min.) möglich. Auch der Wechsel auf ein anderes Paket ist vor Ablauf eines Jahres nur an einer bedienten Verkaufsstelle oder telefonisch möglich.

Den Halbtax PLUS-Vertrag können Sie online in Ihrem SwissPass Konto kündigen. Wenn er ungenutzt weiterläuft, entstehen aber keine Kosten.

Generalabonnement GA

Anders als ein Halbtax kann ein GA vor Ablauf der Jahresfrist gekündigt werden, jedoch frühstens 6 Monate nach dem ersten Gültigkeitstag. In diesem Fall erhalten Sie den Kaufpreis abzüglich 9% pro benutzten Monat und CHF 10.- Selbstbehalt zurück. Eine frühzeitige Kündigung kann nicht online gemacht werden. Sie müssen dafür einen Schalter der SBB aufsuchen oder sich telefonisch an das SBB Contact Center wenden.
Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr GA automatisch verlängert wird, müssen Sie es bis spätestens 1 Monat vor der Verlängerung kündigen. Auch beim GA ist es möglich, eine Kündigungserinnerung per E-Mail oder SMS einzurichten. Nur bei einem Todesfall oder einer ärztlich bescheinigten Reiseunfähigkeit können Sie ihr GA frühzeitig mit dem entsprechenden Formular kündigen.

Wichtig: Ist Ihr GA als Basis-GA mit einem anderen GA (z.B. Partner:in GA Duo) verknüpft, wird mit Kündigung Ihres GAs auch das damit verknüpfte GA gekündigt.

Können Sie ihr GA für einen Zeitraum von mindestens 5 Tagen nicht nutzen (beispielsweise aufgrund von Ferienabwesenheiten), gibt es die Möglichkeit, das GA für maximal 30 Tage kostenlos zu hinterlegen. Wie Sie ihr GA hinterlegen können, erfahren Sie hier.

 


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Frühzeitige Kündigung

Wer ein Abo abschliesst und direkt beim Kauf oder frühzeitig auf den Ablauftermin hin wieder kündigen will, hat folgende Möglichkeiten:

  • über die Website swisspass.ch
  • an einer bedienten Verkaufsstelle
  • telefonisch beim SBB Contact Center
  • per E-Mail oder Brief

Bei Streitigkeiten können Ombudsstellen weiterhelfen. In diesem Ratgeber finden Sie Ombudsstellen des öffentlichen Verkehrs.

Vorsicht, Gebühren!

  • Für eine Mahnung verlangen die SBB direkt CHF 15.-.
  • Auch wer seinen SwissPass verliert, muss zahlen: Eine neue Karte gibt es nur gegen eine Gebühr von CHF 30.-.
  • Ein Anruf beim SBB Contact Center 0848 44 66 88 kostet CHF 0.08/Min