Neuer Apothekentarif: Schritt in die richtige Richtung

Die Verbände curafutura und pharmaSuisse haben beim Bundesrat einen neuen Apothekentarif (LOA V) eingereicht. Mit dem vorgeschlagenen Tarif würde eine langjährige Forderung des Konsumentenschutzes erfüllt: Die Leistungen sollen neu einzeln ausgewiesen und abgerechnet werden. Erfreulich ist auch, dass damit der Verkauf von günstigen Generika gefördert werden soll. Leider wird aber das vorhandene Sparpotential bei weitem nicht ausgeschöpft – unter anderem, weil ein Teil der Einsparungen weiterhin direkt an die Apotheken fliessen soll. Dies ist angesichts der hohen Krankenkassenprämien nicht nachvollziehbar.
Der aktuelle Tarif LOA IV wird kritisiert, weil damit manche Leistungen pauschal abgerechnet werden, auch wenn sie gar nicht nötig sind. Im neuen Tarif ist dies nicht mehr vorgesehen. Neu sollen abgegoltene Leistungen einzeln ausgewiesen und abgerechnet werden. Das entspricht einer langjährigen Forderung des Konsumentenschutzes. Entscheidend wird aber die Umsetzung sein: Konsumentinnen und Konsumenten müssen nachvollziehen können, welcher Zuschlag warum verrechnet wird. Zudem sollte mit Qualitätskontrollen sichergestellt werden, dass Apotheken keine unnötigen Leistungen erbringen oder falsch abrechnen.
Mit dem neuen Tarif wollen die Verbände auch die Abgabe von Generika fördern, wobei jedoch günstige Medikamente verteuert würden. Dies verringert zwar den Fehlanreiz für Apotheken, unnötig teure Medikamente abzugeben, gleichzeitig würden aber viele Patienten stärker belastet. Aufgrund der Franchise werden günstige Medikamente oft aus der eigenen Tasche bezahlt. Wer regelmässig teure Medikamente benötigt, kann diese in der Regel über die Krankenkasse abrechnen.
Apotheken wollen sich ihre Sparbemühungen zudem teuer bezahlen lassen: Bei einer erstmaligen Generika-Substitution sollen 40% der Preisdifferenz über den Apothekentarif an die Apotheken ausgezahlt und die Medikamentenkosten so künstlich hochgehalten werden. Angesichts der hohen Krankenkassenprämien ist nicht nachvollziehbar, wieso Apotheken derart profitieren sollen. Zudem sind die Kosten für Medikamentenmargen in der Schweiz massiv höher als im umliegenden Ausland. Der Konsumentenschutz fordert, dass diese deutlich tiefer angesetzt werden.
Viele Apotheken verzichten auf Apotheken-Pauschalen
Aktuell gilt noch immer der Tarif LOA IV. Die Apothekenliste des Konsumentenschutzes zeigt, welche Apotheken bei Barzahlung auf die Pauschalen «Medikamenten-Check» und «Bezugs-Check» verzichten.