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Musterbriefe für Ticket-Rückerstattungen

Wegen der Corona-Krankheit müssen bis mindestens Mitte März etliche Veranstaltungen abgesagt oder verschoben werden. Dabei ist klar: Die Veranstalter sind sowohl bei Absage wie auch bei Verschiebung gesetzlich zur Kaufpreis-Rückerstattung verpflichtet. Der Konsumentenschutz veröffentlicht auf seiner Website entsprechende Musterbriefe und eine Meldeplattform für Veranstaltungsteilnehmer, die keine Rückerstattung erhalten oder den Verschiebungstermin nicht wahrnehmen können. Die Veranstalter werden direkt vom Konsumentenschutz angeschrieben.

Etliche Veranstaltungen werden aufgrund des bundesrätlichen Verbotes verschoben oder abgesagt. Aus juristischer Sicht ist der Fall klar, denn die Ticketpreise müssen von den Veranstaltern zurückerstattet werden. Auch wenn der Anlass verschoben wird, hat der Käufer oder die Käuferin ein Recht auf Rückerstattung, falls der Verschiebungstermin nicht zusagt.

Musterbrief für die Rückerstattung
Der Konsumentenschutz stellt für die Kaufpreis-Rückerstattung auf seiner Website ein Musterschreiben zum Download bereit.

Schreiben an Veranstalter
Die betroffenen Veranstalter in der Schweiz erhielten ein Schreiben, in welchem die Konsumentenschutz-Geschäftsleiterin Sara Stalder auf die Rechtslage aufmerksam macht. Die Veranstalter werden in dem Schreiben aufgefordert, die Rückzahlungen, beziehungsweise bei den Verschiebungen die entsprechenden Rückerstattungsgesuche, rasch und unbürokratisch abzuwickeln.

Meldeplattform
Konsumenten, die bei den Veranstaltern auf Widerstand stossen oder Probleme bei der Rückabwicklung haben, können dies dem Konsumentenschutz über ein Online-Meldeformular mitteilen.