Etappensieg: Parlament will gegen überrissene Vermittlerprovisionen vorgehen

Nach dem Nationalrat hat heute auch der Ständerat einer Motion zugestimmt, welche zum Ziel hat, überrissen hohe Vermittlerprovisionen von Krankenkassen einzuschränken. Damit ist die Umsetzung einer langjährigen Forderung des Konsumentenschutzes einen kleinen aber wichtigen Schritt weiter.
Vermittlerprovisionen verursachen hohe Kosten, bringen aber den Versicherten wenig bis gar nichts. Im Gegenteil: Durch sie entsteht für Vermittler ein starker Anreiz, nicht das Angebot zu empfehlen, welches den Bedürfnissen des Kunden am meisten entspricht, sondern jenes, welches die höchste Provision für den Makler verspricht.
In der Vergangenheit haben Provisionen immer wieder für negative Schlagzeilen gesorgt. Statt der von der Branche vereinbarten 50 Franken wurden Provisionen von bis zu 250 Franken pro Grundversicherungsabschluss bezahlt. Zusammen mit einer Zusatzversicherung gab es sogar Provisionen von bis zu 1500 Franken.
Es war also höchste Zeit, dass der Gesetzgeber aktiv wurde. Das Parlament beauftragt nun den Bundesrat, eine Vorlage auszuarbeiten. Dieser soll die Kompetenz erhalten, bei der Grund- und Zusatzversicherung Branchenregelungen bezüglich Vermittlerprovisionen für allgemeingültig zu erklären und Sanktionierungen bei Missachtung vorzusehen. Im Bereich der Grundversicherung soll dies auch bezüglich telefonischer Kaltakquise und weiteren Regeln gelten.
Es bleibt aber abzuwarten, ob dadurch die gewünschte Wirkung erreicht wird. Die Vergangenheit zeigt, dass Branchenregulierungen oft zu wenig griffig sind. Der Konsumentenschutz wird sich für eine wirksame Umsetzung stark machen.