Prämienverbilligung: Weitere Kantone passen ihre Regeln an

In einem Urteil vom 22. Januar 2019 hat das Bundesgericht entschieden, dass der Kanton Luzern eine zu hohe Hürde für die Vergabe von Prämienverbilligung für Kinder und junge Erwachsene in Ausbildung angesetzt hat. Der Kanton Luzern hat bereits reagiert und seine Vergabepraxis angepasst. Nun folgen ihm weiter Kantone.
Das Bundesgerichtsurteil zeigt nicht nur im Kanton Luzern Wirkung: Inzwischen haben Neuenburg, St. Gallen, Bern, Appenzell Innerrhoden, Appenzell Ausserrhoden, Zürich und Wallis Änderungen hinsichtlich der Gewährung von individuellen Prämienverbilligungen beschlossen. Diese sollen Prämienzahler entlasten und nun einem breiteren Kreis von Personen zugute kommen. Weitere Kantone überprüfen momentan ihre Praxis, in einigen sind diesbezüglich auch politische Vorstösse hängig.
Möchten Sie wissen, ob Sie einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben und in welchem Umfang dieser besteht? Oder interessiert Sie die konkrete Situation bezüglich Prämienverbilligung in Ihrem Kanton? Unser Webratgeber-Artikel gibt wertvolle Tipps:
Habe ich Anspruch auf Prämienverbilligung?
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