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Kleingedrucktes – was geht, was geht nicht?

50 Jahre SKS - Ausstellung im KäfigturmOb beim Online-Shopping, beim Abschluss eines Mobilfunk-Abos oder bei der Registrierung auf einem Dating-Portal: überall wird man vor Vertragsabschluss aufgefordert, das Kleingedruckte bzw. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zu akzeptieren. Das neue Merkblatt der Stiftung für Konsumentenschutz zeigt Ihnen, worauf beim Kleingedruckten zu achten ist und welche Möglichkeiten Sie bei unfairen AGB haben.

AGB regeln zentrale Punkte eines Vertrags und können im Streitfall weitreichende Folgen haben. Da sie oftmals umfangreich, kompliziert und sogar für Juristen schwierig zu verstehen sind, werden sie kaum gelesen. Wer jedoch einen Blick in die AGB wirft und dabei gezielt nach den im Merkblatt aufgelisteten Punkten sucht, kann sich Ärger ersparen und allenfalls zu einem kundenfreundlicheren Anbieter wechseln.

Ausserdem hilft Ihnen das Merkblatt, potenziell missbräuchliche Klauseln zu entdecken. Beispiele für solche Klauseln:

„Die vorliegenden AGB dienen als Vertragsgrundlage und gelten auch ohne ausdrücklichen Hinweis für alle Verträge zwischen den Parteien.“

„Die jeweils verbindliche Fassung der AGB wird auf der Webseite publiziert. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über die jeweils aktuellen AGB in Kenntnis zu setzen. Mit Inkrafttreten der Änderungen gelten die AGB als akzeptiert.“

„Der Vertrag über die kostenpflichtige Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um die jeweils vertraglich vereinbarte Laufzeit, sofern der Kunde seinen Vertrag nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist ordentlich kündigt.“

Haben Sie im Kleingedruckten auch schon unfaire Klauseln entdeckt? Wir werden sie prüfen und uns gegebenenfalls dafür einsetzen, dass sie geändert werden!

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