Rivella Mango Tropical kommt ohne Mango aus

Ein Getränk, das auf seiner Verpackung Himbeeren und Rhabarber verspricht, muss davon mehr enthalten als jeweils nur 0,1 Prozent, hält das Oberlandgericht Nürnberg in einem Verfahren fest. Anders in der Schweiz: Da kann in einem Getränk nur Aroma enthalten sein und es darf doch mit dem Namen und der Abbildung von diesen Früchten beworben werden, wie das Beispiel von Rivella zeigt. Ein grosses Ärgernis!
Das Mehrfrucht-Rhabarbergetränk „Active Fruits“ von Netto täusche die Verbraucher, hat das Oberlandesgericht Nürnberg im Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen die Netto Marken-Discount AG & Co. KG entschieden. Das Getränk enthält nur 0,1 Prozent Rhabarber und Himbeeren.
Von einem solchen Urteil können wir in der Schweiz nur träumen: Die Stiftung für Konsumentenschutz (SKS) hatte letztes Jahr der Lauterkeitskommission einen ähnlichen, noch gravierenderen Fall vorgelegt: Rivella Pfirsich warb ebenfalls gross mit der Frucht und einer Abbildung davon, enthielt jedoch nicht einmal 0,1 Prozent Pfirsich, sondern lediglich “natürliche Aromen”. Die Lauterkeitskommission hingegen befand den Umstand, dass in dem Getränk gar keine Pfirsich drin ist, als unerheblich: Die Werbung sei weder täuschend noch irreführend. Das erstaunliche Fazit lautete, dass der Pfirsich zwar in den Mittelpunkt gestellt werde, die Erwartung beim Konsumenten werde jedoch durch die gleichzeitige Nennung von „natürlichen Aromen“ bzw. „Geschmack von Pfirsich“ relativiert, bzw. aufgehoben.“
Da erstaunt es nicht, dass die Rivella AG sich ermutigt sieht, erneut ein solches Produkt auf den Markt zu bringen: Mango Tropical heisst das neue Getränk, das wiederum ganz ohne Mangofrüchte auskommt, wie ein Blick auf die Inhaltsdeklaration zeigt. Enthalten sind Wasser, Milchserum, Zucker, Kohlensäure, Säuerungsmittel (L(+)-Milchsäure), karamellisierter Zucker und natürliche Aromen. Von Mango weit und breit keine Spur! Aber dem soll der Konsument gemäss Lauterkeitskommission selbst auf die Spur kommen und sich nicht wegen dem Namen und der Abbildung der Frucht zur Annahme verleiten lassen, dass im Getränk auch nur Spuren von Mango enthalten sind.